Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
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Die Aufnahmekapazität für den Masterfernstudiengang Konservierung und Restaurierung beträgt i.d.R. 15 und maximal 25 Plätze pro Kursgruppe und Aufnahmesemester. Übersteigt die Zahl der Bewerber mit bestandener Eignungsprüfung die maximale Anzahl der festgelegten Studienplätze, werden die zur Verfügung stehenden Studienplätze über Auswahlverfahren vergeben. Die Vergabe von Studienplätzen im postgradualen Masterfernstudiengang Konservierung und Restaurierung erfolgt nach Auswahlkriterien, die zu einer Maßzahl zusammengefasst werden. Diese Auswahlkriterien sind:
- a) der Nachweis eines Eignungstests
- b) der Grad der im ersten akademischen Hochschulabschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote)
- c) der Nachweis des Hauptstudienfaches bzw. der Hauptstudienfächer des ersten akademischen Abschlusses, die über fachspezifische Motivation und Eignung Auskunft geben sowie
- d) der Nachweis zusätzlicher berufspraktischer Erfahrungen/Qualifikationen.
Über die Zulassung von Bewerbern oder Bewerberinnen zum postgradualen Masterfernstudiengang Konservierung und Restaurierung befindet eine Auswahlkommission. Diese Auswahlkommission wird vom Fachbereichsrat bestellt.
Weitere Informationen und Hinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Abschnitt Häufig gestellte Fragen
