Häufig gestellte Fragen 

-

Muss ich eine bestimmte Spezialisierung als Restaurator/-in haben, um an dem Masterfernstudiengang teilzunehmen?

Nein, das Master Studium ist offen für Interessent/-innen aller restauratorischen Fachrichtungen. Faktisch werden für die Projekte gemeinsam geeignete GutachterInnen ausgewählt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet kompetent sind. Der Grad eines "Master of Art in Konservierung und Restaurierung" wird von der HTW autonom als Hochschule verliehen. Welche Fächer und Module geleistet wurden wird aus dem sogenannten "Diploma Supplement" ersichtlich. Dort sind die Inhalte und auch die erworbenen Leistungspunkte (Credits – ECTS) dokumentiert.
Zum Seitenanfang
-

Wo muss ich mich bewerben?

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die:

HTW Berlin
Berliner Institut für Akademische Weiterbildung
Bereich Fernstudium und Weiterbildung
Treskowallee 8
10313 Berlin (Postanschrift)
Zum Seitenanfang
-

Bis wann muss ich mich bewerben?

Bewerbungen müssen für das Wintersemester 2011/2012 bis zum 15. Juni 2011 vollständig bei der zuständigen Stelle der HTW Berlin eingegangen sein.
Zum Seitenanfang
-

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die Bewerbung für den postgradualen Masterfernstudiengang Konservierung und Restaurierung bedarf der Schriftform. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen:

a) für den Studienzugang:
  • die ausgefüllte Online-Bewerbung der HTW Berlin
  • eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (Identitätsnachweis)
  • Nachweis der Zugangsvoraussetzungen (Abschluss eines ersten akademischen Grades) für den postgradualen Masterfernstudiengang Konservierung und Restaurierung. Zeugnisse sind in Form beglaubigter Kopien beizufügen.
  • Nachweis der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (soweit vorliegend). (z.B. sind mit einem 8 semestrigen Fachhochschulabschluss 240 Leistungspunkte erworben worden, mit einem 6 semestrigen Bachelorabschluss 180 Leistungspunkte)

b) für die Studienzulassung (Auswahlverfahren):
  • Nachweis des Abschlussprädikats (Durchschnittsnote) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
  • Nachweis des Hauptstudienfaches bzw. der Hauptstudienfächer des ersten akademischen Abschlusses
  • Nachweise zusätzlicher Qualifikationen, die außerhalb des Hochschulstudiums erworben wurden:
    1) Nachweis eines Eignungstests (sobald absolviert)
    2) Nachweis von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des postgradualen Masterfernstudienganges Konservierung und Restaurierung
    3) Nachweis eines besonderen beruflichen, außerberuflichen oder außeruniversitären Engagements

c) für den Eignungstest:
  • Handschriftlicher Lebenslauf
Zum Seitenanfang
-

Wann ist Studienbeginn?

Der Masterfernstudiengang wird unter der Voraussetzung der erreichten Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmer/-innen durchgeführt. Die maximale Teilnehmer/-innenzahl pro Aufnahmesemester und Kursgruppe beträgt 25.
Zum Seitenanfang
-

Was kostet der Studiengang?

Die Gebühr beträgt 9.000 Euro für das gesamte Masterstudium. Die Zahlung erfolgt mit der Zulassung beziehungsweise Rückmeldung pro Semester (auf Antrag ist eine monatliche Ratenzahlung möglich).
Zum Seitenanfang
-

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.
Zum Seitenanfang
-

Gibt es Prüfungen und wie sehen diese aus?

Jedes Modul schließt im Semester mit einer Prüfung ab. Die konkrete Form der Prüfung legt der/die jeweilige Dozent/in fest. Formen der Prüfung sind vorzugsweise Klausuren (90 Minuten) oder Belegarbeiten.
Zum Seitenanfang
-

Welche Lernzeit muss ich einplanen?

Ein Leistungspunkt steht für eine studentische Lernzeit (Workload) von 30 Stunden zu jeweils 60 Minuten. Für ein Modul mit fünf Leistungspunkten beträgt die studentische Lernzeit 150 Stunden. Pro Semester wird eine Studienzeit von 23 Wochen angesetzt. Bei zum Beispiel drei Modulen pro Semester mit 14 Leistungspunkten ergibt sich daraus eine studentische Lernzeit von durchschnittlich 18 Stunden pro Woche.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich die Studienzeit verkürzen?

Eine Verkürzung der Studienzeit ist im Grundsatz möglich, wobei die bereits genannte studentische Lernzeit pro Woche zu beachten ist. Voraussetzung für eine Verkürzung der Studienzeit ist, dass die entsprechenden Module seitens der HTW auch angeboten werden.

Da der Masterfernstudiengang im Jahr 2011 erstmals beginnt, wird ein gleichzeitiges Angebot von Modulen verschiedener Studiensemester erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die Belegung zusätzlicher Module über das reguläre Studienplansemester hinaus ist zusätzlich kostenpflichtig.
Zum Seitenanfang
-

Stellen ausländische, berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse ein Problem für die Zulassung zum Studiengang dar?

Sie müssen Ihren Hochschulabschluss in deutscher Sprache übersetzen und beglaubigen lassen. Wenn Sie bereits für Ihren ausländischen Hochschulabschluss einen Anerkennungsbescheid über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss haben, legen Sie diesen bitte den Bewerbungsunterlagen bei. Sollten Sie keinen Anerkennungsbescheid haben, wird Ihr ausländischer Hochschulabschluss durch die HTW über eine Behördendatenbank geprüft. Über das Ergebnis werden Sie dann entsprechend informiert.

Vor Aufnahme des Studiums müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten für Internationale Studienbewerber.
Zum Seitenanfang
-

In welcher Sprache findet der Unterricht statt?

Die Unterrichtsprache ist Deutsch, aber Lehrveranstaltungen oder auch Teile davon können in englischer Sprache durchgeführt werden.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich auch einzelne Module mit dem Ziel der persönlichen Weiterbildung belegen?

Eine Belegung von einzelnen Modulen mit dem Ziel der persönlichen Weiterbildung kann nach Maßgabe des Modulangebotes der HTW in dem jeweiligen Semester und nach Maßgabe der Platzkapazität erfolgen. Die Teilnahme an der Prüfung in dem jeweiligen Modul ist möglich. Sie erhalten nach dem Abschluss des belegten Moduls beziehungsweise der belegten Module eine Zertifikat. Das Teilnahmeentgelt pro Modul wird noch benannt.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich einen Master im Fernstudium erfolgreich absolvieren?

Ja, ohne weiteres! Berufsbegleitende Fernstudienangebote haben eine lange erfolgreiche Tradition in vielen Fachgebieten. Darüber hinaus basieren alle Master Programme ganz stark auf dem individuellen Anteil der Studierenden an der Lern- und Forschungsleistung, so dass eine zu starke Lenkung und "Gängelung" der Studierenden nicht im Sinne des Studienziels ist. Vergleichbare Leistungen mit dem Direktstudium können in der doppelten Zeit erbracht werden, also in sechs statt in drei Semestern. Die HTW blickt darüber hinaus bei der erfolgreichen Durchführung von Fernstudienangeboten – auch auf dem Gebiet der Restaurierung - auf eine jahrelange Tradition zurück.
Zum Seitenanfang
-

Fernstudium, ist das überhaupt "richtig" studieren?

Ja, natürlich. Der Unterschied besteht darin, dass die Studierenden sich einen großen Teil des Wissens durch Selbststudium aneignen. Das bedeutet: Man ist aus eigenem Antrieb und nach eigenem Zeitplan "lernaktiv". Grundlage bilden die Fernlehrmaterialien. Intensiver Austausch mit den Dozent/-innen und Kommiliton/-innen erfolgt über die Lernplattform eCampus und während der Präsenzphasen.
Zum Seitenanfang
-

Berechtigt der Masterabschluss zur Promotion und kann ich an der HTW Berlin promovieren?

Master ist Master, egal auf welchem Wege er erworben wurde. Der Sinn des Bologna Prozesses besteht genau darin, sich über drei Stufen akademisch zu qualifizieren; vom BA über den MA zum Dr. phil. oder rer.nat., beziehungsweise englisch PhD. Dazu muss man sich natürlich, wie sonst auch, bei entsprechenden Universitäten bewerben, da es zum Promotionsstudium wie bei allen Studiengängen spezifische Aufnahmebedingungen gibt, die jeder Kandidat oder Kandidatin erfüllen muss. Fachhochschulen können bislang nur in kooperativen Verfahren mit Universitäten an Promotionsverfahren beteiligt sein. Das Promotionsrecht wird auch in näherer Zukunft wahrscheinlich nur in begrenzten Ausnahmefällen an Fachhochschulen verliehen werden. Dieses Privileg wird zur Zeit nur den Volluniversitäten und teilweise den Akademien und Kunsthochschulen vom Staat zugestanden. Es ist also vom gegenseitigen Kooperationswillen sowie dem Engagement und Ehrgeiz von Absolvent/-innen abhängig, ob und wo sie eine Chance zur Promotion erhalten und diese erfolgreich umsetzen können. Die Verantwortung dafür liegt in starkem Maße bei den Professor/-innen und den Fachbereichen, die solche Promotionsverfahren wollen und betreuen, um das Fachgebiet in der Forschung voranzubringen.
 
Zum Seitenanfang
Zurück