Studieren mit Kind 

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Holzspielzeug [Foto: Phiseksit / FreeDigitalPhotos.net]Schwangerschaft und Geburt stellen neue Herausforderungen an ihre Lebens- und Studienplanung. Es ist von Vorteil, sich auf die neue Situation zeitig einzustellen. Viele Studenteneltern müssen mit der Betreuung des Kindes und dem Studium meistens auch noch einen Job managen. Mit den folgenden Themen möchten wir Ihnen Hilfestellung bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen zur Studienorganisation mit Kind geben.

Hinweise finden Sie auch auf den Seiten des Familienbüros der HTW.
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Studienorganisation

Die HTW Berlin bietet eine Reihe von Angeboten, die Eltern die Organisation ihres Studiums erleichtern:
  • Studierende können aufgrund von Schwangerschaft oder Erziehungszeit ein Urlaubssemester beantragen.
  • Studierende mit Kindern können eine bevorzugte Kursbelegung in Anspruch nehmen.
  • Es gibt die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Dozenten oder der Dozentin alternative Prüfungsformen zu wählen.
  • Die HTW bietet besondere Hilfestellung beim Praktikumseinsatz.
  • Die HTW gewährt Eltern einen Zuschuss zum Semesterticket.
  • In der Mensa essen Kinder unter zehn Jahre kostenlos mit.
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Beratung

Für eine persönliche Beratung gibt es für HTW-Studierende zahlreiche Anlaufstellen:
In Zukunft wird außerdem ein Familienbüro an der HTW Berlin allen Eltern Unterstützung bieten.

Erwähnenswert sind zudem die Elternbriefe, die Eltern bis ins Pubertätsalter kostenfrei per Post ins Haus geliefert werden. Tipps zu Entwicklungsschritten, Erziehungsfragen und Familie halten auch die Webseiten von Eltern im Netz und das Online-Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik bereit.
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Austausch und Vernetzung: Die Elterninitiative "Grashüpfer"

Eltern miteinander zu vernetzen und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zu finden: Das ist das Ziel der Elterninitiative "Grashüpfer". Eine eigene Webseite ist in Planung, derzeit kommuniziert Grashüpfer auf Facebook.
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Kinderbetreuung

Auf dem Campus Wilhelminenhof soll in Zukunft unter der Trägerschaft des Berliner Studentenwerks eine Kindertagesstätte eingerichtet werden, die voraussichtlich im Wintersemester 2012/13 eröffnet wird. Voraussetzung wird sein, dass die Eltern an der HTW Berlin studieren oder arbeiten sowie Anspruch auf einen Kita-Gutschein haben.

Informationen zur Kinderbetreuung in Berlin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengestellt.
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Kinder- und Familienzimmer an der HTW

Kinderzimmer auf dem Campus Treskowallee
Kinderzimmer auf dem Campus Treskowallee
Auf dem Campus Treskowallee gibt es ein Kinderzimmer im Flachbau, das zum Spielen, Ausruhen und zum Stillen genutzt werden kann. Der Schlüssel ist bei der Zentralen Frauenbeauftragten, Dr. Sünne-Maria Andresen, erhältlich. Die Kinderbetreuung funktioniert durch individuelle Absprachen studierender Eltern untereinander. Diese Form hat sich bewährt, da die Nutzung des Kinderzimmers eher spontan als kontinuierlich erfolgt.
Familienzimmer auf dem Campus Wilhelminenhof
In Gebäude C, Raum 622, kann das Familienzimmer als Ruheraum für Schwangere, fürs Stillen und Wickeln sowie die kurzfristige Kinderbetreuung genutzt werden. Der Raum ist ausgestattet mit Tischen für Erwachsene und Kinder, einer Spieleecke, mit Etagengitterbett, Wickelkommode und Tobe-Ecke. Schlüssel zu dem Raum besitzen das Dekanat des FB 4, der Frauenstudiengang Wirtschaft und Informatik, die Frauenbeauftragte des FB4 sowie die Elterninitiative "Grashüpfer". Nutzer können sich den Raum aufschließen lassen oder beim Pförtner OSW gegen Hinterlegung des Personalausweises einen Schlüssel erhalten.
Familienzimmer auf dem Campus Wilhelminenhof
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Finanzierung

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Wohnen mit Kind

Wohnungen für Familien im Studentenwerk
Das Studentenwerk Berlin bietet in einigen seiner Wohnheime Wohnungen für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kind an.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten, erhaltenes Wohngeld muss also nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld dient nicht dem sonstigen Lebensunterhalt, daher muss der oder die Antragsstellende nachweisen, dass er oder sie über ein eigenes Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts verfügt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Miete. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt.
Wohnberechtigungsschein
Studierende mit geringem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Schwangere Studentinnen können ab der 14. Schwangerschaftswoche bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines zusätzlichen Raumbedarf für das erwartete Kind geltend machen. Es ist auch möglich, zusammen mit dem Vater des Kindes einen gemeinsamen Wohnberechtigungsschein zu beantragen
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Alleinerziehende Eltern

 
 
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