Prüfungswiederholung
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Nichtbestehen von Modulprüfungen
In Bachelor- und Masterstudiengängen werden die einzelnen Module ganzheitlich geprüft.
Besteht ein Modul aus mehreren Units, die jeweils mit einer eigenen Teilleistung abzuschließen sind, so wird die Modulnote durch die Bildung eines gewogenen Mittels der Leistungsbeurteilungen der einzelnen Units ermittelt, wobei eine prozentuale Gewichtung der Unitnoten vorgenommen wird.
Die Modulprüfung ist nicht bestanden, wenn
Besteht ein Modul aus mehreren Units, die jeweils mit einer eigenen Teilleistung abzuschließen sind, so wird die Modulnote durch die Bildung eines gewogenen Mittels der Leistungsbeurteilungen der einzelnen Units ermittelt, wobei eine prozentuale Gewichtung der Unitnoten vorgenommen wird.
Die Modulprüfung ist nicht bestanden, wenn
- Sie nicht mindestens eine Bewertung ausreichend (Note 4,0) erhalten haben.
oder - der gewichtete Durchschnitt der Unitnoten nicht mindestens eine Note 4,0 ergibt.
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Nichtbestehen von Prüfungen
Eine Prüfung/Leistungsnachweis ist nicht bestanden, wenn Sie nicht mindestens eine Bewertung 4.0 bzw. mit Erfolg erhalten haben.
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Prüfungswiederholung und Wiederholbarkeitsfrist
Eine nicht bestandene Modulprüfung, Prüfung oder sonstiger Leistungsnachweis kann höchstens zweimal wiederholt werden.
Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Wiederholungsprüfungen müssen im Rahmen der Prüfungstermine im gleichen Semester oder spätestens innerhalb der zwei nachfolgenden Semester abgelegt werden (Wiederholbarkeitsfrist).
Die Frist verlängert sich um
Die Wiederholbarkeitsfrist beginnt mit dem Semester, in dem das entsprechende Modul erstmals belegt worden ist. Mit Ablauf der Wiederholbarkeitsfrist verfallen ggf. offene Prüfungsversuche. Das entsprechende Modul/Studienfach gilt dann als endgültig nicht bestanden.
Handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, so hat das endgültige Nichtbestehen zur Folge, dass Sie das Studium in diesem Studiengang an der HTW nicht fortsetzen können! Bei Wahlpflichtfächern haben Sie jedoch einmalig die Möglichkeit, ein anderes mögliches Modul/Studienfach neu zu absolvieren.
Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Wiederholungsprüfungen müssen im Rahmen der Prüfungstermine im gleichen Semester oder spätestens innerhalb der zwei nachfolgenden Semester abgelegt werden (Wiederholbarkeitsfrist).
Die Frist verlängert sich um
- Urlaubssemester,
- Semester, in denen das Modul nicht angeboten wird,
- Semester außerhalb der Hochschule, in denen Praxisphasen von mindestens 15 Leistungspunkten bzw. 11 Wochen oder die als Auslandssemester absolviert werden und
- Zeiten, in denen der/die Studierende nicht immatrikuliert ist.
Die Wiederholbarkeitsfrist beginnt mit dem Semester, in dem das entsprechende Modul erstmals belegt worden ist. Mit Ablauf der Wiederholbarkeitsfrist verfallen ggf. offene Prüfungsversuche. Das entsprechende Modul/Studienfach gilt dann als endgültig nicht bestanden.
Handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, so hat das endgültige Nichtbestehen zur Folge, dass Sie das Studium in diesem Studiengang an der HTW nicht fortsetzen können! Bei Wahlpflichtfächern haben Sie jedoch einmalig die Möglichkeit, ein anderes mögliches Modul/Studienfach neu zu absolvieren.
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Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Bitte informieren Sie sich hierzu unter Prüfungsanmeldung.
In jedem Fall ist eine Anmeldung erforderlich, es erfolgt k e i n e automatische Anmeldung!!!
ZurückIn jedem Fall ist eine Anmeldung erforderlich, es erfolgt k e i n e automatische Anmeldung!!!

