Diplom-/ Bachelor-/ Masterarbeiten 

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Termine für die Antragstellung - Zulassung zur Abschlussarbeit

Die Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit in der Prüfungsverwaltung ist an Fristen gebunden.
Die Zulassung zur Diplomarbeit ist bis Vorlesungsende eines jeden Semesters in der Prüfungsverwaltung zu beantragen, sofern der Diplomstudiengang noch nicht eingestellt ist, vgl. Regelung zum Fortbestehen von Prüfungsmöglichkeiten.

Die Termine für Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit - Bachelor/Master - entnehmen Sie bitte dieser Übersicht

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Zulassung zur Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit (Abschlussarbeit)

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie fristgerecht den entsprechenden Zulassungsantrag bei Ihrer Bearbeiterin der Prüfungsverwaltung einreichen. Aktuelle Fristen siehe oben bzw. entnehmen Sie bitte den Semesterterminen! oder Termine für Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit
In der Prüfungsordnung Ihres Studienganges sind die Zulassungsvoraussetzungen festgelegt. Über weitere eventuell einzureichende Unterlagen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Prüfungsausschuss (zu finden unter dem jeweiligen Fachbereich), gern auch in der Prüfungsverwaltung.

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Zulassungsfrist

Über Ihre Zulassung zur Abschlussarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges grundsätzlich zu Beginn des Semester nach Vorliegen sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen.
Vom Prüfungsausschuss bzw. von der Fachbereichsverwaltung erhalten Sie Ihr bestätigtes Thema bzw. Aufgabenstellung einschl. der Festlegungen zu den Prüfern sowie der Bearbeitungszeit. Bitte beachten Sie den verbindlich festgelegten Abgabetermin.
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Verlängerung der Bearbeitungszeit

In besonderen Ausnahmefällen kann Ihnen auf Antrag eine längere Bearbeitungsfrist gemäß geltender Fassung der Rahmenprüfungsordnung gewährt werden. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie an den Prüfungsausschuss Ihres Studienganges. Vorher lassen Sie den Antrag von Ihrem Erstprüfer bestätigen!
Antrag zur Verlängerung der Abschlussarbeit [PDF, 45 KB]

Studierende des Fachbereich 1 verwenden bitte diesen Antrag:
Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit FB 1 [PDF, 45 KB]

Bei Krankheit des oder der Studierenden verlängert sich die Abgabefrist um die Zeit der schriftlich nachgewiesenen und fristgerecht angezeigten Prüfungsunfähigkeit; bei Schwangerschaft einer Studierenden verlängern sich die Fristen um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
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Geringfügige Änderung des Themas der Abschlussarbeit

Sollte nach erfolgter Zulassung, d. h. nach Aushändigung der schriftlichen Aufgabenstellung einschl. Prüfer und Bearbeitungsfrist, eine geringfügige Änderung des Themas notwendig werden, wenden Sie sich bitte mit einem schriftlichen Antrag sowie der Unterschrift Ihres ersten Prüfers an den Prüfungsausschuss.
Antrag auf Titeländerung der Abschlussarbeit [PDF, 14,2 KB]

Studierende/r des Fachbereichs 1 (Marktstraße oder AdK) verwenden bitte diesen Antrag:
Präzisierung der Aufgabenstellung [PDF, 45 KB]
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Durchführung und Bewertung der Abschlussarbeit/Kolloquium

Die Regelungen zur Durchführung und Bewertung der Abschlussarbeit finden Sie in der Rahmenprüfungsordnung.
Formale Anforderungen an die Abschlussarbeit legt der jeweilige Prüfungsausschuss des Studienganges fest, diese sind dort zu erfragen.

Der Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit wird mit der Zulassung verbindlich festgelgt.
Sind Sie während der Bearbeitung Ihrer Arbeit prüfungsunfähig erkrankt, teilen Sie diese Tatsache einschließlich dem Nachweis der Prüfungsunfähigeit unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss mit. Bei Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit wird Ihnen der neue Abgabetermin schriftlich mitgeteilt.

Sollten Sie wider Erwarten Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuss einreichen bzw. wird eine angezeigte Prüfungsverhinderung nicht anerkannt, wird die Abschlussarbeit mit nicht ausreichend (Note 5,0) bewertet. Sie haben die Möglichkeit die Abschlussarbeit einmal zu wiederholen.
Einen entsprechenden Bescheid mit der Aufforderung einen neuen Themenvorschlag zur Wiederholung der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss einzureichen, erhalten Sie von der Prüfungsverwaltung.
Benutzen Sie dazu bitte dieses Formular:Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF, 7 KB]


Die Zulassung zur Wiederholung der Abschlussarbeit erfolgt wiederum durch den Prüfungsausschuss. Die Festlegungen zum Thema, den Prüfern sowie der Bearbeitungszeit für die Wiederholung der Abschlussarbeit erhalten Sie vom Prüfungsausschuss bzw. Ihrer Fachbereichsverwaltung.

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Rückgabe des Themas der Abschlussarbeit

Mit der schriftlichen Zulassung zur Abschlussarbeit wird das zu bearbeitende Thema schriftlich festgelegt.
Sollten Sie wider Erwarten mit der Bearbeitung Ihres Themas nicht zurecht kommen, können Sie das Thema der Abschlussarbeit innerhalb folgender Fristen einmal zurückgeben:
  • Bachelorarbeit innerhalb der ersten 4 Wochen;
  • Diplom- und Masterarbeit innerhalb der ersten 6 Wochen (nach alter Rahmenprüfungsordnung innerhalb der ersten 2 Monate).

Um das Thema zurückzugeben und ein neues Thema bestätigen zu lassen, verwenden Sie bitte den folgenden Antrag:
Antrag auf Themenrückgabe der Abschlussarbeit [PDF, 8 KB]
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Freiversuch

Liegt der erste Prüfungsversuch einer Abschlussprüfung (Abschlussarbeit oder Kolloquium) in der Regelstudienzeit und sind bis dahin alle erforderlichen Studienfächer des Hauptstudiums bzw. alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert worden, so gilt der erste Versuch der Abschlussarbeit bzw. das Kolloquiums als nicht durchgeführt, wenn er mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet worden ist. Die Abschlussarbeit bzw. das Kolloquium sind mit anderer Themenstellung unverzüglich zu wiederholen.
 
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