Informationen für Erstsemester 

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Hand mit Klemmbrett [Foto: René Golembewski/pixelio.de]

Für Sie als neu immatrikulierte Studierende der HTW Berlin gibt es eine Sonderregelung, die Ihnen für alle Lehrveranstaltungen Ihres ersten Studiensemesters einen Platz garantiert.
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Musterbelegungspläne

Ihr Studiengang hat so genannte Musterbelegungspläne zusammengestellt, die eine überschneidungsfreie Belegung aller Veranstaltungen ermöglichen. Nach einem dieser Musterpläne hat die HTW Berlin für Sie Plätze für alle Pflichtlehrveranstaltungen einschließlich einer Standardvariante für Fremdsprache belegt. Sie können sich Ihren Plan in LSF (Menüpunkt: Persönlicher Stundenplan) ansehen: http://lsf.htw-berlin.de.
Beachten Sie bitte, dass diese Pläne in einigen Studiengängen erst etwa eine Woche vor Semesterbeginn zur Verfügung stehen und warten Sie bitte bis dahin mit Ihren Rückfragen.
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Änderung der Belegung

Sie können in Phase 1 und 3 (Details dazu) diese Belegung verändern. Allerdings kann dann nicht mehr garantiert werden, dass Sie im laufenden Semester einen Platz erhalten, da Sie mit Ihrer Entscheidung dann an einem "offenen" automatischen Vergabeverfahren teilnehmen.
Da man nicht gleichzeitig zwei Plätze belegen kann, müssten Sie zuerst Ihren Platz zurückgeben (d.h. die Belegung abmelden), bevor Sie Ihren Belegungswunsch für einen anderen Termin abgeben können. Dann bewerben Sie sich mit allen anderen Studierenden um einen Platz.
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AWE-Fächer und Sprachen

Wenn Ihr Studienplan im ersten Semester Wahlpflichtoptionen vorsieht, das sind Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer (AWE-Fächer) und Fremdsprachen, können Sie diese Veranstaltungen nach Maßgabe freier Plätze innerhalb der Phase 1 und 3 selbständig belegen. Sollten Sie in der Standardvariante für Fremdsprachen eine andere als die in Ihrem Musterbelegungsplan ausgewiesene Sprache (i.d.R. Englisch) belegen wollen, so müssen Sie diese ebenfalls selbständig belegen. Machen Sie die Belegung für die ausgewiesene Sprache bitte unbedingt rückgängig, um den Platz für Ihre Mitstudierenden freizugeben. Sollten Sie neben der Standardvariante zusätzlich eine weitere, eine so genannte Zweitsprache belegen wollen, so müssen Sie diese ebenfalls selbständig belegen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Festlegungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen die ZE Fremdsprachen gern weiter.
 
 
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