Sprachliche Voraussetzungen 

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Allgemeine Informationen

Eine Ansammlung von bunten Buchstaben [Foto: Gerd Altmann/pixelio.de]Der Großteil aller Studiengänge an der HTW Berlin wird in deutscher Sprache unterrichtet; einzelne Studiengänge jedoch auch in englischer Sprache. Informieren Sie sich in der darüber, welche Unterrichtssprache für Ihren Wunsch-Studiengang gilt.Für ein Studium in deutscher Sprache müssen Sie gute Deutschkenntnisse nachweisen. Für englischsprachige Studiengänge benötigen Sie einen Nachweis entsprechender Englischkenntnisse. Wichtig: Der Sprachnachweis muss bereits mit der Bewerbung vorgelegt werden! Also bis 15.07. für Bewerbungen zum Wintersemester bzw. bis 15.01. für Bewerbungen zum Sommersemester!

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DEUTSCH-NACHWEIS

Deutschlandfahne [Foto: Klaus Dosch/pixelio.de]


 
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C1 für die Bewerbung

Alle ausländischen Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sowie alle deutschen Staatsbürger, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse anhand von Sprachprüfungen nachweisen.

Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Studiengang müssen diese Bewerber bis zum Bewerbungsende (15.07. für das Wintersemester, 15.01. für das Sommersemester) einen Sprachnachweis auf C1-Niveau vorlegen! Sollte bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein C1-Zeugnis eingereicht worden sein, gilt die Bewerbung als unvollständig und wird automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen!

Deutsche Sprachzeugnisse unterhalb des Niveau C1 werden nicht anerkannt!

Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Erwerb und den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse.

Wir empfehlen Ihnen, bereits im Heimatland so weit wie möglich Deutsch zu lernen.
Dies ist zum Beispiel beim Goethe-Institut möglich.

In Deutschland können Sie Ihre deutschen Sprachkenntnisse erweitern und sich auf eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang vorbereiten. Hierzu empfehlen wir Ihnen Deutsch-Intensiv-Kurse und einen DSH-Vorbereitungskurs als studienvorbereitende Maßnahme zu besuchen.
Sie können frei entscheiden, an welcher Sprachschule Sie in Deutschland Ihre Deutschkenntnisse erlangen wollen.
Eine Anmeldung ist auch schon aus dem Heimatland möglich. Das Bestätigungsschreiben der Sprachschule über die Buchung des Kurses reichen Sie bitte mit unserem Bestätigungsschreiben zur Erteilung eines Visums in der deutschen Außenvertretung (Botschaft/Konsulat) ein.

Es gibt KEINE Deutsch-Vorbereitungskurse an der HTW Berlin.

Informationen zu Sprachschulen finden Sie hier:
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DSH-2 für die Immatrikulation

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie eine Zulassung zu Ihrem Wunsch-Studiengang erhalten haben, müssen Sie bis zum Studienbeginn (01.04. Sommersemester, 01.10. Wintersemester) eine DSH-2 oder eine gleichwertige anerkannte Sprachprüfung der Deutschen Sprache durch ein entsprechendes Zeugnis nachweisen. Sie erhalten Ihren Studierendenausweis nur gegen Vorlage dieses Sprach-Zeugnisses. Wenn Sie bis Studienbeginn keine DSH-2 oder gleichwertige Sprachprüfung nachweisen können, können Sie Ihr Studium an der HTW Berlin NICHT antreten. Ihr Studienplatz wird in diesem Fall an einen anderen Bewerber vergeben.

Folgende Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden an der HTW Berlin anerkannt:
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) (weitere Informationen siehe unten)
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (weitere Informationen siehe unten)
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
  • die (früher abgelegte) Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS)
  • das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts

Der Abschluss von Mittelstufenprüfungen reicht NICHT aus.
Ausländische Zeugnisse über Ausbildung und Prüfung in Deutsch werden nicht anerkannt.
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Die DSH an der HTW

DSH WordleHTW-Studienbewerber, die eine Zulassung erhalten und den Studienplatz ordnungsgemäß angenommen haben, haben die Möglichkeit, die DSH direkt an der HTW Berlin zu absolvieren. Sie erhalten automatisch mit Ihrem Zulassungsbrief alle relevanten Informationen zur DSH an der HTW, zum Prüfungstermin und der Anmeldung.

Die DSH an der HTW Berlin wird NICHT für externe Interessenten angeboten!

Um die DSH-Prüfung an der HTW absolvieren zu können, müssen die zugelassenen HTW-Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • vollständiger Abschluss der Mittelstufe plus Nachweis über den Besuch eines DSH-Vorbereitungskurses oder Vorlage Zeugnis der Oberstufe (C1) in Deutsch mit einem deutschen Prüfungszeugnis
  • Annahme des Studienplatzes durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags (wie im Zulassungsbescheid angegeben)
  • Anmeldung zur DSH (wie im Begleitblatt zum Zulassungsbescheid angegeben)
  • fristgerechte Einzahlung der DSH-Gebühr derzeit ca. EUR 130,00 (wie im Begleitblatt zum Zulassungsbescheid angegeben)

Die DSH findet jeweils vor Semesterbeginn, also im März bzw. im September. Rechtzeitig vor Studienbeginn werden die Prüfungsergebnisse an das Immatrikulationsamt gemeldet, so dass die Immatrikulation vorgenommen werden kann.

Die Ausgabe der DSH-Zeugnisse erfolgt erst einige Zeit nach Semesterbeginn - voraussichtlich Mitte Mai für das Sommersemester und Mitte November für das Wintersemester.

Weitere Informationen finden Sie hier:
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TestDaF

Eine weitere anerkannte Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist der TestDaF.

Zur Immatrikulation sind folgende Einzelergebnisse (keine Addition der Teilstufen!) nachzuweisen
  • TestDaF 4/4/4/4 für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge
  • TestDaF 4/4/4/3 für alle technischen Studiengänge

Ergebnisse unterhalb dieser Niveau-Stufen werden NICHT akzeptiert.

Über die Prüfungstermine und das Ablegen der Prüfung informieren Sie sich bitte auf der
TestDaF - Website


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ENGLISCH-NACHWEIS

Englandfahne [Foto: Rainer Sturm/pixelio.de]


 
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Anerkannte Sprachprüfungen in Englisch

Für die englischen Studiengänge sind gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse nachzuweisen. Das Niveau der nachzuweisenden Prüfung entnehmen Sie bitte den Webseiten der englischen Studiengänge.

Folgende Sprachprüfungen in Englisch werden als Nachweis anerkannt:
CPE
Certificate of Proficiency in English
CAE
Certificate in Advanced English
BEC Higher
Business English Certificate
TOEFL
Test of English as an Foreign Language
IELTS
International English Language Testing System
TOEIC
Test of English for International Communication

Die genauen erforderlichen Niveau-Stufen für Ihren Studiengänge entnehmen Sie den Info-Dateien auf der Homepage Ihres Wunsch-Studiengangs.

Zusätzliche Informationen zum Download:

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DEUTSCH-NACHWEIS STUDIENKOLLEG

StifteFür die Bewerbung zum Studienkolleg muss ein deutsches Sprachzeugnis auf B1-Niveau vorgelegt werden.

Bewerber für den Wirtschaftskurs des Studienkollegs müssen zudem Grundkenntnisse der englischen Sprache nachweisen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch ein Schulzeugnis erfolgen.

Alle weiteren Informationen zum Studienkolleg finden Sie hier:
Studienkolleg
 
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