Sprachliche Voraussetzungen
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Allgemeine Informationen
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DEUTSCH-NACHWEIS
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C1 für die Bewerbung
Alle ausländischen Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sowie alle deutschen Staatsbürger, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse anhand von Sprachprüfungen nachweisen.
Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Studiengang müssen diese Bewerber bis zum Bewerbungsende (15.07. für das Wintersemester, 15.01. für das Sommersemester) einen Sprachnachweis auf C1-Niveau vorlegen! Sollte bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein C1-Zeugnis eingereicht worden sein, gilt die Bewerbung als unvollständig und wird automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen!
Deutsche Sprachzeugnisse unterhalb des Niveau C1 werden nicht anerkannt!
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Erwerb und den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse.
Wir empfehlen Ihnen, bereits im Heimatland so weit wie möglich Deutsch zu lernen.
Dies ist zum Beispiel beim Goethe-Institut möglich.
In Deutschland können Sie Ihre deutschen Sprachkenntnisse erweitern und sich auf eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang vorbereiten. Hierzu empfehlen wir Ihnen Deutsch-Intensiv-Kurse und einen DSH-Vorbereitungskurs als studienvorbereitende Maßnahme zu besuchen.
Sie können frei entscheiden, an welcher Sprachschule Sie in Deutschland Ihre Deutschkenntnisse erlangen wollen.
Eine Anmeldung ist auch schon aus dem Heimatland möglich. Das Bestätigungsschreiben der Sprachschule über die Buchung des Kurses reichen Sie bitte mit unserem Bestätigungsschreiben zur Erteilung eines Visums in der deutschen Außenvertretung (Botschaft/Konsulat) ein.
Es gibt KEINE Deutsch-Vorbereitungskurse an der HTW Berlin.
Informationen zu Sprachschulen finden Sie hier:
Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Studiengang müssen diese Bewerber bis zum Bewerbungsende (15.07. für das Wintersemester, 15.01. für das Sommersemester) einen Sprachnachweis auf C1-Niveau vorlegen! Sollte bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein C1-Zeugnis eingereicht worden sein, gilt die Bewerbung als unvollständig und wird automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen!
Deutsche Sprachzeugnisse unterhalb des Niveau C1 werden nicht anerkannt!
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Erwerb und den Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse.
Wir empfehlen Ihnen, bereits im Heimatland so weit wie möglich Deutsch zu lernen.
Dies ist zum Beispiel beim Goethe-Institut möglich.
In Deutschland können Sie Ihre deutschen Sprachkenntnisse erweitern und sich auf eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang vorbereiten. Hierzu empfehlen wir Ihnen Deutsch-Intensiv-Kurse und einen DSH-Vorbereitungskurs als studienvorbereitende Maßnahme zu besuchen.
Sie können frei entscheiden, an welcher Sprachschule Sie in Deutschland Ihre Deutschkenntnisse erlangen wollen.
Eine Anmeldung ist auch schon aus dem Heimatland möglich. Das Bestätigungsschreiben der Sprachschule über die Buchung des Kurses reichen Sie bitte mit unserem Bestätigungsschreiben zur Erteilung eines Visums in der deutschen Außenvertretung (Botschaft/Konsulat) ein.
Es gibt KEINE Deutsch-Vorbereitungskurse an der HTW Berlin.
Informationen zu Sprachschulen finden Sie hier:
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DSH-2 für die Immatrikulation
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie eine Zulassung zu Ihrem Wunsch-Studiengang erhalten haben, müssen Sie bis zum Studienbeginn (01.04. Sommersemester, 01.10. Wintersemester) eine DSH-2 oder eine gleichwertige anerkannte Sprachprüfung der Deutschen Sprache durch ein entsprechendes Zeugnis nachweisen. Sie erhalten Ihren Studierendenausweis nur gegen Vorlage dieses Sprach-Zeugnisses. Wenn Sie bis Studienbeginn keine DSH-2 oder gleichwertige Sprachprüfung nachweisen können, können Sie Ihr Studium an der HTW Berlin NICHT antreten. Ihr Studienplatz wird in diesem Fall an einen anderen Bewerber vergeben.
Folgende Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden an der HTW Berlin anerkannt:
Der Abschluss von Mittelstufenprüfungen reicht NICHT aus.
Ausländische Zeugnisse über Ausbildung und Prüfung in Deutsch werden nicht anerkannt.
Folgende Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden an der HTW Berlin anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) (weitere Informationen siehe unten)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (weitere Informationen siehe unten)
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
- die (früher abgelegte) Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS)
- das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) oder die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Der Abschluss von Mittelstufenprüfungen reicht NICHT aus.
Ausländische Zeugnisse über Ausbildung und Prüfung in Deutsch werden nicht anerkannt.
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Die DSH an der HTW
Die DSH an der HTW Berlin wird NICHT für externe Interessenten angeboten!
Um die DSH-Prüfung an der HTW absolvieren zu können, müssen die zugelassenen HTW-Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- vollständiger Abschluss der Mittelstufe plus Nachweis über den Besuch eines DSH-Vorbereitungskurses oder Vorlage Zeugnis der Oberstufe (C1) in Deutsch mit einem deutschen Prüfungszeugnis
- Annahme des Studienplatzes durch fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags (wie im Zulassungsbescheid angegeben)
- Anmeldung zur DSH (wie im Begleitblatt zum Zulassungsbescheid angegeben)
- fristgerechte Einzahlung der DSH-Gebühr derzeit ca. EUR 130,00 (wie im Begleitblatt zum Zulassungsbescheid angegeben)
Die DSH findet jeweils vor Semesterbeginn, also im März bzw. im September. Rechtzeitig vor Studienbeginn werden die Prüfungsergebnisse an das Immatrikulationsamt gemeldet, so dass die Immatrikulation vorgenommen werden kann.
Die Ausgabe der DSH-Zeugnisse erfolgt erst einige Zeit nach Semesterbeginn - voraussichtlich Mitte Mai für das Sommersemester und Mitte November für das Wintersemester.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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TestDaF
Eine weitere anerkannte Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist der TestDaF.
Zur Immatrikulation sind folgende Einzelergebnisse (keine Addition der Teilstufen!) nachzuweisen
Ergebnisse unterhalb dieser Niveau-Stufen werden NICHT akzeptiert.
Über die Prüfungstermine und das Ablegen der Prüfung informieren Sie sich bitte auf der
TestDaF - Website
Zur Immatrikulation sind folgende Einzelergebnisse (keine Addition der Teilstufen!) nachzuweisen
- TestDaF 4/4/4/4 für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge
- TestDaF 4/4/4/3 für alle technischen Studiengänge
Ergebnisse unterhalb dieser Niveau-Stufen werden NICHT akzeptiert.
Über die Prüfungstermine und das Ablegen der Prüfung informieren Sie sich bitte auf der
TestDaF - Website
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ENGLISCH-NACHWEIS
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Anerkannte Sprachprüfungen in Englisch
Für die englischen Studiengänge sind gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse nachzuweisen. Das Niveau der nachzuweisenden Prüfung entnehmen Sie bitte den Webseiten der englischen Studiengänge.
Folgende Sprachprüfungen in Englisch werden als Nachweis anerkannt:
Die genauen erforderlichen Niveau-Stufen für Ihren Studiengänge entnehmen Sie den Info-Dateien auf der Homepage Ihres Wunsch-Studiengangs.
Zusätzliche Informationen zum Download:
Folgende Sprachprüfungen in Englisch werden als Nachweis anerkannt:
- CPE
- Certificate of Proficiency in English
- CAE
- Certificate in Advanced English
- BEC Higher
- Business English Certificate
- TOEFL
- Test of English as an Foreign Language
- IELTS
- International English Language Testing System
- TOEIC
- Test of English for International Communication
Die genauen erforderlichen Niveau-Stufen für Ihren Studiengänge entnehmen Sie den Info-Dateien auf der Homepage Ihres Wunsch-Studiengangs.
Zusätzliche Informationen zum Download:
- Bachelor International Business [PDF 43,1 KB]
- Sprachliche Voraussetzungen Bachelor/Master International Business [PDF 43 KB]
- Master International Business [PDF 43,1 KB]
- Master Construction and Real Estate Management [PDF 43,1 KB]
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DEUTSCH-NACHWEIS STUDIENKOLLEG
Bewerber für den Wirtschaftskurs des Studienkollegs müssen zudem Grundkenntnisse der englischen Sprache nachweisen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch ein Schulzeugnis erfolgen.
Alle weiteren Informationen zum Studienkolleg finden Sie hier:
Studienkolleg

