GIZ für Studierende
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Was bietet Ihnen die GIZ?
- Seminare zur Vorbereitung und Auswertung, sowie Programmdurchführung
- Hilfe bei Einreiseformalitäten
- Förderung in Form von Teilstipendien (Praktikumsvergütung wird angerechnet) und/oder Reisekostenerstattung
- besonderer Schwerpunkt: Praktika in Asien, Lateinamerika sowie Mittel- und Osteuropa/ GUS-Staaten
- gegebenenfalls Finanzierung von Sprachkursen selten gesprochener Sprachen in Verbindung mit einem Praktikum
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Wer wird gefördert?
- immatrikulierte Studierende der HTW
- mit einer Altersgrenze von 30 Jahren
- mindestens drei Monate beruflich-praktische Erfahrung sind nachzuweisen.
- beim Zielgebiet Asien sind gute Englischkenntnisse Voraussetzung
- bei Antragstellung für einen Reisekostenzuschuss muss eine Praktikumszusage bereits vorliegen; bei Teilstipendien ist dies nicht Bedingung.
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Was wird gefördert?
- Praktika mit einer Dauer zwischen 5 und 6 Monaten (Teilstipendium)
- Praktika mit einer Dauer zwischen 3 und 6 Monaten (Reisekostenstipendium)
- weltweit außer im deutschsprachigen Ausland, FOKUS: Asien, Lateinamerika sowie Mittel- und Osteuropa/ GUS-Staaten
- bei Bedarf Kombination von Praxisphase und Abschlussarbeit möglich
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Online-Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für alle Fachhochschulprogramme der GIZ sind auf ein*Online-Bewerbungsverfahren* umgestellt worden.
Dies betrifft folgende Programme:
* "Praxissemester im Ausland – Teilstipendium"
* "Praxissemester im Ausland – Reisekostenstipendium"
* "Praxisqualifizierung für Bachelorabsolventen"
Dies betrifft folgende Programme:
* "Praxissemester im Ausland – Teilstipendium"
* "Praxissemester im Ausland – Reisekostenstipendium"
* "Praxisqualifizierung für Bachelorabsolventen"
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Bewerbungsfristen
Teilstipendium (die Praktikumszusage muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen):
Reisekostenstipendium (Bewerbung nur mit Praktikumszusage):
Es ist empfehlenswert, sich zunächst auf das Teilstipendium zu bewerben. Sollten Sie dies nicht erhalten, können Sie nach erfolgreicher Praktikumsplatzsuche später noch versuchen, ein Fahrtkostenstipendium zu erhalten.
- 15. Januar für das folgende Wintersemester
- 15. Juli für das folgende Sommersemester
Reisekostenstipendium (Bewerbung nur mit Praktikumszusage):
- 31. Mai für das folgende Wintersemester
- 30. November für das folgende Sommersemester
Es ist empfehlenswert, sich zunächst auf das Teilstipendium zu bewerben. Sollten Sie dies nicht erhalten, können Sie nach erfolgreicher Praktikumsplatzsuche später noch versuchen, ein Fahrtkostenstipendium zu erhalten.
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