Auslands-BAföG 

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Wichtig zu wissen

  • Auslands-BAföG sollte mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beim für das jeweilige Land zuständigen BAföG-Amt gestellt werden, damit Sie im Ausland nicht zu lange auf Ihr Geld warten müssen.
  • Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben und können das Ende der Antragsbearbeitung nicht abwarten? Dafür gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf eine Vorabentscheidung gem. § 46 Abs. 5 BAföG zu stellen. Darin erfährt man zwar nicht die zu erwartende Höhe, jedoch wird darin verbindlich mitgeteilt, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung besteht.
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Voraussetzungen

Wer kann gefördert werden?

  • Höchstalter bei Bachelorstudierenden 30 Jahre, bei Masterstudierenden 35 Jahre (es gibt jedoch Ausnahmeregelungen)
  • Deutsche und in Ausnahmefällen AusländerInnen mit Bleibeperspektive, die gesellschaftlich integriert sind (genaue Auskunft dazu erhalten Sie bei den BAföG-Ämtern oder der gebührenfreien BAföG-Hotline 0800-223 63 41)
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Voraussetzungen zur Förderung eines Auslandspraktikums sind:

  • in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung muss ein Praktikum von mindestens 12 Wochen vorgeschrieben sein - es muss nicht im Ausland vorgeschrieben sein.
  • das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und muss zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden können. (Auskünfte zu diesem Punkt erhalten Sie bei dem Praktikumsbeauftragten Ihres Studienganges)
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Leistungen

  • Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Studierende umfassen die Leistungen bei einem Praktikum im europäischen Ausland Reisekostenpauschalen von je 250 € für die Hin- und Rückreise und je 500 € im nichteuropäischen Ausland sowie einen Zuschlag für eine Auslandskrankenversicherung. Es wird empfohlen diese Sonderleistungen als Einmalzahlung zu beantragen, ansonsten erhalten Sie sie monatlich auf Ihre Fördersumme aufgeteilt.
  • Die Leistungen werden jeweils zur Hälfte in Form eines Zuschusses und unverzinslichen Darlehens bewilligt. Auslandszuschläge müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Für einzelne Studienabschnitte im Ausland wird Ausbildungsförderung insgesamt längstens für ein Jahr geleistet.
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Anträge

Antragsformulare finden Sie online.
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BAföG-Auslandsämter

Hier finden Sie das jeweils für Ihr Praktikumsland zuständige BAföG-Amt.
 
 
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