Semesterbeitrag
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Semesterbeitrag im Präsenzstudium
Die Semestergebühr für das Präsenzstudium setzt sich aus mehreren Beträgen zusammen. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen für den gültigen Semesterbeitrag für das Sommersemester 2012.
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Um sich für das Folgesemester zurückzumelden, muss der jeweils gültige Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist auf das HTW-Konto eingezahlt werden.
- Wenn es sich um Ihre Ersteinschreibung handelt, haben Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung zusammen mit Ihrem Zulassungsbrief erhalten. Bitte verfahren Sie wie dort beschrieben.
- Für jedes nachfolgende Semester erhalten Sie KEINE gesonderte Zahlungsaufforderung. Stattdessen ist es Ihre persönliche Pflicht, sich auf unserer Homepage rechtzeitig vor Ende des laufenden Semesters über den gültigen Semesterbeitrag und die Rückmeldefristen (siehe Semestertermine ) des kommenden Semesters zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass der für Sie gültige Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist auf dem HTW-Konto (siehe unten) eingegangen ist.
- Darüber hinaus finden Sie die Rückmeldefristen für das Folgesemester stets auch auf der Rückseite Ihres aktuellen Studierendenausweises.
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| Immatrikulations- gebühr | Studentenwerks- beitrag | AStA- Beitrag | Semester- ticket inkl. Sozialfonds- beitrag | Semester- beitrag | mit Säumnis +19,94 € | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ersteinschreibung + reguläre Rückmeldung | 50,00 € | 41,20 € | 7,00 € | 173,80 € | 272,00 € | 291,94 € |
| International Office (Gilt nur für Austauschstudenten) | 41,20 € | 7,00 € | 173,80 € | 222,00 € | - entfällt - | |
| Studienkolleg | 50,00 € | 41,20 € | 7,00 € | 173,80 € | 272,00 € | - entfällt - |
| Urlaubssemester* wegen Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit | 50,00 € | 173,80 € | 223,80 € | - entfällt - | ||
| Urlaubssemester* wegen Krankheit und Urlaubssemester auf eigenen Antrag | 50,00 € | 41,20 € | 7,00 € | 173,80 € | 272,00 € | - entfällt - |
| Urlaubssemester* wegen Praktikum im Ausland oder Auslandsaufenthalt (gilt NICHT für Pflichtpraktika oder Pflichtauslandssemester, die ein vorgeschriebener Bestandteil Ihres Studiums sind, gilt also z.B. NICHT für Finnland-Semester im ConREM-Studiengang!) | 50,00 € | 50,00 € | - entfällt - | |||
| Urlaubssemester* wegen Diensten im Sinne des § 12 Hochschulordnung (z.B. Bundesfreiwilligendienst gemäß BFDG, freiwilliges soziales Jahr gemäß SozDiG, Jugendfreiwilligendienste gemäß JFDG) | 0,00 € | - entfällt - |
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*Achtung: Urlaubssemester müssen offiziell beim Immatrikulationsamt beantragt und genehmigt worden sein. Wenn Sie also kein Urlaubssemester beantragt und genehmigt bekommen haben, gelten die reduzierten Semesterbeiträge NICHT für Sie. Dies bedeutet, dass Sie den vollen Semesterbeitrag einzahlen müssen! Weitere Informationen zu Urlaubssemestern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: Beurlaubung
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HTW Bankverbindung
Zur Zahlung der Beiträge benutzen Sie bitte ausschließlich das unten angegebene Konto. Wichtig ist, dass Sie bei jeder Überweisung auf das HTW-Konto im Verwendungszweck entweder Ihre Bewerbernummer (nur bei Ersteinschreibung) oder Ihre Matrikelnummer (bei Rückmeldung) angeben, damit das Geld Ihrer Akte zugeordnet werden kann.
Bitte schreiben Sie ausschließlich diese Nummer in den Verwendungszweck und verzichten Sie auf zusätzliche Angaben. Die Zuordnung der Zahlungseingänge erfolgt ausschließlich über die Zahlen Ihrer Bewerber-/Matrikelnummer. Das Fehlen Ihrer Matrikelnummer bzw. Ihres Namens macht eine Zuordnung der Überweisung zu Ihrer Person unmöglich und kann durch die dadurch entstehende Verzögerung Ihrer Rückmeldung zu zusätzlichen Säumnisgebühren führen!
Sollten Sie die Semestergebühr verspätet erst nach Ablauf der Rückmeldefrist überweisen, müssen Sie zusätzlich eigenständig die Säumnisgebühr (siehe obige Tabelle) überweisen, um ordnungsgemäß rückgemeldet zu werden!
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| Kontohinhaber: | HTW Berlin |
| Bank: | Postbank Berlin |
| BLZ: | 100 100 10 |
| Kontonummer: | 4000 108 |
| 1. Verwendungszweck: | Ihre Matrikelnummer |
| 2. Verwendungszweck: | Ihr Name, Vorname |
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Wenn Sie aus dem Ausland überweisen, verwenden Sie bitte folgenden SWIFT und IBAN:
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| SWIFT: | PBNKDEFF |
| IBAN: | DE51100100100004000108 |
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Befreiung und/oder Rückerstattung von Beiträgen
Befreiung vom Semesterbeitrag
Rückerstattung des Semestertickets
Studenten im Abschlusssemester
- Es gibt keine Befreiung vom Semesterbeitrag für behinderte Studenten.
- Sie können sich von der Beitragspflicht teilweise befreien lassen, wenn Sie für ein/mehrere Semester beurlaubt worden sind (nur bei Vorliegen besonderer Gründe - siehe Tabelle oben). Hinweise zu Beurlaubungsgründen, Fristen und Anträge finden Sie unter Beurlaubung. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden und muss zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung sowie den entsprechenden Nachweisen fristgerecht bei der für Ihren Studiengang zuständigen Bearbeiterin im Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Rückerstattung des Semestertickets
- Wenn Sie nicht offiziell beurlaubt sind, müssen Sie für Ihre Rückmeldung den vollen Semesterbeitrag einzahlen. Falls Sie Ihr Semesterticket für die BVG nicht benötigen, weil Sie sich z. B. auf einem Pflichtpraktikum oder Pflichtauslandssemester, das verbindlicher Teil Ihres Studiums ist, befinden (z. B. Finnland-Semester im ConREM-Studiengang), können Sie sich den Anteil für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Dies ist erst dann möglich, wenn Sie zuvor den vollen Semesterbeitrag eingezahlt und dadurch offiziell zurückgemeldet wurden. Wenn dies geschehen ist, können Sie direkt beim Semesterticketbüro des ASTA einen Antrag auf Rückerstattung der Semesterticketgebühr stellen. Die Rückerstattung erfolgt nur gegen vorherige Rückgabe Ihres Semestertickets im Semesterticketbüro.
Studenten im Abschlusssemester
- Studenten, die im Folgesemester Ihr Studium an der HTW abschließen werden haben eine weitere Option (gilt nicht für Studenten im Studiengang Public Managemen): Wenn Sie im laufenden Semester Ihre Abschlussarbeit eingereicht haben und im Folgesemester nur noch das Kolloquium aussteht, können Sie auf die Rückmeldung für das Folgesemester verzichten und so die komplette Semestergebühr einsparen. In diesem Fall erhalten Sie für das Folgesemester keinen neuen Studierendenausweis (d.h. auch kein neues Semesterticket) und werden zu Beginn des Folgesemesters offiziell wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Ihr Prüfungsanspruch für das Kolloquium bleibt davon unberührt weiterhin bestehen. Durch die Exmatrikulation verlieren Sie Ihren offiziellen Studentenstatus und müssen dies unverzüglich Ihrer Krankenversicherung, etwaigen Arbeitgebern, dem Bafög-Amt, Arbeitsamt oder sonstigen betroffenen Behörden mitteilen.
- Wenn Sie von dieser Option keinen Gebrauch machen möchten, zahlen Sie einfach ganz regulär den vollen Semesterbeitrag fristgerecht ein. Sie werden dann offiziell für das Folgesemester zurückgemeldet und erhalten zu Beginn des neuen Semesters ganz regulär einen neuen Studierendenausweis und ein neues Semesterticket.
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Semesterbeitrag im Fernstudium
| Grundständiges Fernstudium | Immatrikulations-/ Rückmeldegebühr | Kostenbeitrag | AStA-Beitrag | Zusammen | mit Säumnis +19,94 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Maschinenbau (Diplom) | 50,00 € | 281,21 € | 7,00 € | 338,21 € | 358,15 € |
| Maschinenbau (Bachelor) | 50,00 € | 370,00 € | 7,00 € | 427,00 € | 446,94 € |
| Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom) Immatrikulationsjahr 2001/02 | 50,00 € | 380,00 € | 7,00 € | 437,00 € | 456,94 € |
| Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) | 50,00 € | 255,00 € | 7,00 € | 312,00 € | 331,94 € |
| Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) | 50,00 € | 300,00 € | 7,00 € | 357,00 € | 376,94 € |
| alle Master BIfAW (Bitte informieren Sie sich über die Teilnahmegebühren.) | 50,00 € | - entfällt - | 7,00 € | 57,00 € | - entfällt - |
| Beurlaubte | 50,00 € | - entfällt - | 7,00 € | 57,00 € | - entfällt - |
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Bankverbindung und Rückmeldefristen für Fernstudiengänge
Für die Masterfernstudiengänge gilt:
- Die Bankverbindung steht im Ihrem Zulassungsbescheid.
- Die Rückmeldefristen stehen in Ihrem Vertrag unter § 5.
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Semesterbeiträge von vergangenen Semestern
Zu Ihrer Information und zum Zwecke der Abrechnung von Studienkosten bei Stipendiengebern oder Fördergesellschaften haben wir in den nachfolgenden pdf-Dateien die Studiengebühren der vergangenen Semester für Sie hinterlegt:
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