Krankenversicherung
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Krankenversicherung für zugelassene Bewerber/Studierende
Alle Studierenden bis zum Alter von 30 Jahren benötigen während Ihres gesamten Studiums in Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz .
Dieser Krankenversicherungsschutz muss in Deutschland folgende Leistungen einschließen:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- Krankenhausbehandlung
- medizinische Leistungen zur Rehabilitation
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Die Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Immatrikulation und der Rückmeldung. Ohne Nachweis einer gültigen Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert oder rückgemeldet werden.
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Hinweise für zugelassene Bewerber
Gesetzlich versichert
Als zugelassener Bewerber an der HTW, müssen Sie bis Semesterbeginn eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studenten-Krankenversicherungs-Meldeverordnung vorlegen. Diese Bescheinigung besteht in der Regel aus drei Seiten. Reichen Sie alle drei Seiten bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt ein. Eine Kopie Ihrer Krankenkassen-Chipkarte reicht NICHT aus.
Privat versichert
Wenn Sie privat versichert bzw. über Ihre Eltern beihilferechtlich oder über die freie Heilfürsorge versichert sind, müssen Sie bis Studienbeginn folgende Nachweise im Immatrikulationsamt vorlegen:
Reiseversicherung/Travel Insurance
Eine Reisekrankenversicherung/Travel Insurance bietet KEINEN ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis im Immatrikulationsamt nicht akzeptiert! Eine solche Reisekrankenversicherung/Travel Insurance gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland. Wenn Sie mit einer solchen Reisekrankenversicherung/Travel Insurance nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie sich unmittelbar nach Ihrer Einreise mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um dort eine gültige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Sie erhalten nach Abschluss der Krankenversicherung eine dreiseitige Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Einige Informationen und Kontaktdaten zu deutschen gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Auslandsversicherung
Bitte kontaktieren Sie vor Abschluss einer Krankenversicherung im Ausland eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und klären Sie, ob der angebotene Krankenversicherungschutz dem Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entspricht und ob die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland Sie aufgrund der ausländischen Krankenversicherung vom Versicherungsschutz befreit. Ist dies nicht der Fall, schließen Sie die Auslandsversicherung nicht ab, da Sie für ein Studium in Deutschland nicht akzeptiert wird!
Wenn Sie trotzdem bereits eineausländische Krankenversicherung besitzen, müssen Sie sich von Ihrer ausländischen Krankenversicherung auf dem Formblatt der Ausländerbehörde bestätigen lassen, dass Ihr dortiger Versicherungsschutz dem Versicherungsschutz einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang entspricht. Kontaktieren Sie sodann eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Legen Sie dort die Bestätigung von Ihrer ausländischen Krankenkasse und eine Kopie Ihres ausländischen Krankenversicherungsvertrages vor. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse prüft dann den Umfang Ihrer Auslandsversicherung. Wenn Ihre ausländische Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums in Berlin ausreichend ist, erhalten Sie von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine Bescheinigung Ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss zusammen mit der Bescheinigung Ihrer ausländischen Versicherung im Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Wenn Ihre ausländische Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums in Berlin nicht ausreichend ist, schließen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ab. Sie erhalten nach Abschluss der Krankenversicherung eine dreiseitige Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation im Immatrikulationsamt abgegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland!
Informationen und Kontaktadressen zu deutschen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auch auf der Homepage der Ausländerbehörde - FAQ Krankenversicherung.
EHIC - European Health Insurance Card
Studierende aus Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus der Schweiz bekommen auf Anfrage von der Krankenversicherung im Heimatland das EU-Zertifikat E128 bzw. E111 oder die Europäische Karte (European Health Insurance Card - EHIC). In diesem Fall muss keine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktiert werden. Sie reichen lediglich eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer EHIC im Immatrikulationsamt ein.
ALLE ZUGELASSENEN BEWERBER ERHALTEN IHREN STUDIERENDENAUSWEIS NUR GEGEN VORLAGE EINES GÜLTIGEN VERSICHERUNGSNACHWEISES!
Als zugelassener Bewerber an der HTW, müssen Sie bis Semesterbeginn eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studenten-Krankenversicherungs-Meldeverordnung vorlegen. Diese Bescheinigung besteht in der Regel aus drei Seiten. Reichen Sie alle drei Seiten bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt ein. Eine Kopie Ihrer Krankenkassen-Chipkarte reicht NICHT aus.
Privat versichert
Wenn Sie privat versichert bzw. über Ihre Eltern beihilferechtlich oder über die freie Heilfürsorge versichert sind, müssen Sie bis Studienbeginn folgende Nachweise im Immatrikulationsamt vorlegen:
- Versicherungsnachweis Ihrer Krankenversicherung UND
- Bescheinigung von Ihrer Krankenversicherung, dass Sie für den Zeitraum des Studiums in Berlin einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben. Der Umfang des privaten Versicherungsschutzes muss dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die private Versicherung muss Ihnen diese Vergleichbarkeit bescheinigen! UND
- Bescheinigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese Befreiungserklärung erhalten Sie von jeder gesetzlichen Krankenkasse.
Reiseversicherung/Travel Insurance
Eine Reisekrankenversicherung/Travel Insurance bietet KEINEN ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland und wird als Versicherungsnachweis im Immatrikulationsamt nicht akzeptiert! Eine solche Reisekrankenversicherung/Travel Insurance gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland. Wenn Sie mit einer solchen Reisekrankenversicherung/Travel Insurance nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie sich unmittelbar nach Ihrer Einreise mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um dort eine gültige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Sie erhalten nach Abschluss der Krankenversicherung eine dreiseitige Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Einige Informationen und Kontaktdaten zu deutschen gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Auslandsversicherung
Bitte kontaktieren Sie vor Abschluss einer Krankenversicherung im Ausland eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und klären Sie, ob der angebotene Krankenversicherungschutz dem Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entspricht und ob die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland Sie aufgrund der ausländischen Krankenversicherung vom Versicherungsschutz befreit. Ist dies nicht der Fall, schließen Sie die Auslandsversicherung nicht ab, da Sie für ein Studium in Deutschland nicht akzeptiert wird!
Wenn Sie trotzdem bereits eineausländische Krankenversicherung besitzen, müssen Sie sich von Ihrer ausländischen Krankenversicherung auf dem Formblatt der Ausländerbehörde bestätigen lassen, dass Ihr dortiger Versicherungsschutz dem Versicherungsschutz einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang entspricht. Kontaktieren Sie sodann eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Legen Sie dort die Bestätigung von Ihrer ausländischen Krankenkasse und eine Kopie Ihres ausländischen Krankenversicherungsvertrages vor. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse prüft dann den Umfang Ihrer Auslandsversicherung. Wenn Ihre ausländische Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums in Berlin ausreichend ist, erhalten Sie von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine Bescheinigung Ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss zusammen mit der Bescheinigung Ihrer ausländischen Versicherung im Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Wenn Ihre ausländische Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums in Berlin nicht ausreichend ist, schließen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ab. Sie erhalten nach Abschluss der Krankenversicherung eine dreiseitige Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation im Immatrikulationsamt abgegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland!
Informationen und Kontaktadressen zu deutschen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie auch auf der Homepage der Ausländerbehörde - FAQ Krankenversicherung.
EHIC - European Health Insurance Card
Studierende aus Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus der Schweiz bekommen auf Anfrage von der Krankenversicherung im Heimatland das EU-Zertifikat E128 bzw. E111 oder die Europäische Karte (European Health Insurance Card - EHIC). In diesem Fall muss keine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktiert werden. Sie reichen lediglich eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihrer EHIC im Immatrikulationsamt ein.
ALLE ZUGELASSENEN BEWERBER ERHALTEN IHREN STUDIERENDENAUSWEIS NUR GEGEN VORLAGE EINES GÜLTIGEN VERSICHERUNGSNACHWEISES!
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Studierende ab 30
Studierende, die bei Studienbeginn 30 Jahre oder älter sind, unterliegen nicht der gestzlichen Krankenversicherungspflicht und müssen für die Immatrikulation keinen Krankenversicherungsnachweis erbringen. Sie müssen aber dennoch der Ausländerbehörde einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, wenn Sie nicht aus Ländern der EU oder der EWR kommen. Wir empfehlen Ihnen eine private Krankenversicherung abzuschließen.
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Hinweise für HTW-Studenten
Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums an der HTW Berlin eine gültige Krankenversicherung beim Immatrikulationsamt nachweisen. Sollten Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber Ihrer Krankenkasse nicht erfüllen bzw. das Versicherungsverhältnis beenden, erhält die HTW automatische eine entsprechende Meldung von Ihrer bisherigen Krankenkasse und Ihnen wird die Rückmeldung für das Folgesemester versagt. Das heißt, Sie können Ihr Studium an der HTW Berlin nicht fortsetzen, solange Sie keine gültige Versicherungsbescheinigung vorgelegt haben.
Wenn Sie exmatrikuliert werden (aus welchen Gründen auch immer), endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Studierender oder Studierende. Es besteht jedoch ein nachgehender Anspruch für längstens einen Monat, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nach diesem einen Monat haben Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse. Setzen Sie sich daher nach Ihrer Exmatrikulation zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Wenn Sie exmatrikuliert werden (aus welchen Gründen auch immer), endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Studierender oder Studierende. Es besteht jedoch ein nachgehender Anspruch für längstens einen Monat, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nach diesem einen Monat haben Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse. Setzen Sie sich daher nach Ihrer Exmatrikulation zeitnah mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
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Weitere Informationen und Kontaktdaten von deutschen Krankenversicherungen
Weitere Informationen zur Krankenversicherung und eine Übersicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten Sie unter
www.studenten-kv.de
www.krankenkassen-direkt.de
www.krankenkasseninfo.de
www.1a-krankenkassen.de
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/abh-faq.html
http://www.gast-coll.de
1A Krankenversicherung bietet unter http://www.1a-krankenversicherung.de/studenten Studenten die Möglichkeit, sich über die studentische Krankenversicherung zu informieren. Es werden ausreichend Informationen angeboten über studentische Sozialversicherung, Auslandsaufenthalt, Bafög, Kindergeld, Nebenjobs, eine Auflistung der großen Krankenkassen und Versicherungen mit Kontaktdaten, kostenlose Hotlines, Zusatzbeiträgen. Dieser Service steht unter http://www.1a-krankenversicherung.de/listen auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Studierende und Gastwissenschaftler aus dem Ausland erhalten unter http://www.1a-krankenversicherung.de/international außerdem eine umfassende Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems in zehn Sprachen.
www.studenten-kv.de
www.krankenkassen-direkt.de
www.krankenkasseninfo.de
www.1a-krankenkassen.de
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/abh-faq.html
http://www.gast-coll.de
1A Krankenversicherung bietet unter http://www.1a-krankenversicherung.de/studenten Studenten die Möglichkeit, sich über die studentische Krankenversicherung zu informieren. Es werden ausreichend Informationen angeboten über studentische Sozialversicherung, Auslandsaufenthalt, Bafög, Kindergeld, Nebenjobs, eine Auflistung der großen Krankenkassen und Versicherungen mit Kontaktdaten, kostenlose Hotlines, Zusatzbeiträgen. Dieser Service steht unter http://www.1a-krankenversicherung.de/listen auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Studierende und Gastwissenschaftler aus dem Ausland erhalten unter http://www.1a-krankenversicherung.de/international außerdem eine umfassende Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems in zehn Sprachen.
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Ein Merkblatt der Krankenversicherung mit ausführlichen Informationen und ein Muster der abzugebenden Versicherungsbescheinigung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:
Information zur Krankenversicherung [PDF, 39,1 KB]
ZurückInformation zur Krankenversicherung [PDF, 39,1 KB]

