Anrechnung von Studienleistungen für HTW-Studierende
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Möchten Studierende während des Studiums an der HTW Berlin Studienleistungen in einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des HRG erbringen, gelten grundsätzlich folgende Verfahrensweisen: 1. Studienleistungen, die während eines Studiums an der HTW Berlin im Rahmen einer Nebenhörerschaft an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht werden sollen, sind im Vorfeld (vor Semesterbeginn) auf Antrag des/der Studierenden durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf ihre Anrechenbarkeit hin zu überprüfen (vgl. Grundsätze zur Anrechnung von Studienleistungen). Das Ergebnis dieser Überprüfung wird schriftlich festgehalten (Learning Agreement) und wird dem/der Studierenden ausgehändigt; die Prüfungsverwaltung erhält eine Kopie.
2. Bei nachträglich zur Anerkennung eingereichten Studienleistungen besteht kein Anspruch auf Anerkennung. Entsprechende Anträge sind bis zwei Wochen vor Beginn der Online-Prüfungsanmeldung zum 1. Prüfungszeitraum eines Semesters beim zuständigen Prüfungsausschuss zur Entscheidung einzureichen. Die Entscheidung wird dem/der Antragsteller/in direkt vom Prüfungsausschuss übermittelt; die Prüfungsverwaltung erhält eine Kopie.
3. Eine Anrechnung im Ersatz für eine bereits im Studium an der HTW Berlin erbrachte Leistung zum Zwecke der Notenverbesserung ist ausgeschlossen (vgl. §7 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung).
Abschluss eines Learning Agreements in Vorbereitung auf ein Auslandsstudium
Eine Beratung zum Abschluss eines entsprechenden Learning Agreements zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium erhalten die Studierenden im International Office der HTW Berlin, die fachliche Abstimmung erfolgt im Studiengang. Das vorbereitete Learning Agreement legen die Studierenden dem Prüfungsausschuss zur Prüfung bis zum Ende der Vorlesungszeit des vor dem beabsichtigten Auslandsaufenthalt liegenden Semesters vor. Nach Absolvieren des oder der Auslandssemester sind im Folgesemester ersatzweise erbrachte Studienleistungen, die nicht Bestandteil des Learning Agreeements waren bis zwei Wochen vor Beginn der Online-Prüfungsanmeldung zum 1. Prüfungszeitraum beim Prüfungsausschuss zur Anrechenbarkeitsprüfung einzureichen.
Bei Vorliegen eines Learning Agreements und dem Nachweis der darin vereinbarten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt eine Anrechnung der Leistungen in der Prüfungsverwaltung ohne erneute Anrechnungsprüfung.
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Hinweis für Hochschul- und/oder Studiengangswechsler
Bei Hochschul- und/oder Studiengangswechslern erfolgt die Anrechnung von Studienleistungen von Amts wegen nach Eingang einer gültigen und vollständigen Bewerbung innerhalb der Ausschlussfristen 15.01. (für Bewerbungen zum Sommersemester) und 15.07. (für Bewerbungen zum Wintersemester).
Alle Informationen für Hochschul- und Studiengangswechsler und die Anrechnung ihrer bisherigen Studienleistungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Studiengang-/Hochschulwechsel .
Alle Informationen für Hochschul- und Studiengangswechsler und die Anrechnung ihrer bisherigen Studienleistungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Studiengang-/Hochschulwechsel .
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Ihr Ansprechpartner für die Anrechnung von Studienleistungen
Nach dem Bewerbungsschluss 15.07., regelmäßig für 3 Wochen und nach dem Bewerbungsschluss 15.01., regelmäßig für 2 Wochen, ist Frau Weil weder persönlich noch telefonsich zu sprechen!
- Abteilung Studierendenservice
Mitarbeiter/in--
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Persönliche Sprechzeiten von Frau Weil - dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung
Hochschul- und Studiengangswechsler informieren sich in der Statusabfrage der Onlinebewerbung über den Stand der Bearbeitung und die möglicherweise fehlenden Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen vollständig bis zum Bewerbungsschluss 15.01./15.07 im Immatrikulationsamt vorliegen müssen, andernfalls wird Ihre Bewerbung automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:
ZurückHochschul- und Studiengangswechsler informieren sich in der Statusabfrage der Onlinebewerbung über den Stand der Bearbeitung und die möglicherweise fehlenden Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen vollständig bis zum Bewerbungsschluss 15.01./15.07 im Immatrikulationsamt vorliegen müssen, andernfalls wird Ihre Bewerbung automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:



