Zulassung als Gast- oder Nebenhörer 

-
Vogelhaus, auf dem Willkommen steht [Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de]





 
-

Nebenhörer/innen

Nebenhörer oder Nebenhörerinnen sind Studierende anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule - in diesem Fall an der HTW Berlin - teilnehmen möchten. Leistungsnachweise können dabei erworben werden, jedoch keine Abschlussprüfungen. Die Nebenhörerschaft ist unentgeltlich.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung darüber, ob die bei uns erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen an Ihrer Hochschule anerkannt werden, bei Ihrer Hochschule liegt. Erkundigen Sie sich daher vorab an Ihrer Hochschule über die Anerkennungsmöglichkeiten.

Die Bewerbung für eine Zulassung als Nebenhörer/in erfolgt in den folgenden Schritten:
  1. Download und Ausfüllen des Bewerbungsformulars: Antrag auf Zulassung als Nebenhörer [PDF, 45 KB]
  2. Bestätigung vom Referat Zulassung und Immatrikulation, dass im gewünschten Studiengang in der gewählten Lehrveranstaltung kapazitativ noch Plätze zur Verfügung stehen (außer im Bereich der Fremdsprachen). Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Zulassung zu der gewünschten Lehrveranstal-tung. Dazu bedarf es zusätzlich der Erfüllung der Schritte (2) und (3).
  3. Schriftliche Zustimmung der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet in Absprache mit dem Fach-bereich, dem der Studiengang zugehörig ist.
  4. Zulassung als Nebenhörer im Referat Zulassung und Immatrikulation.

Bitte beachten Sie, dass Sie an der HTW Berlin nur als Nebenhörer in einem Master-Programm zugelassen werden können, wenn Sie durch entsprechende Dokumente einen ersten akademischen Abschluss bzw. eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule in einem Master-Programm nachweisen. Bitte fügen Sie diese Dokumente dem Antrag bei.



-

Gasthörer/innen

Gasthörer bzw. Gasthörerinnen sind an keiner Hochschule als Studierende eingeschrieben und benötigen weder Abitur noch Fachhochschulreife. Sie können auf Antrag an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen, dürfen aber keine Abschlussprüfungen ablegen. Für diese Lehrveranstaltungen werden Gebühren erhoben.

Die Bewerbung für eine Zulassung als Gasthörer/in erfolgt in den folgenden Schritten:
  1. Ausfüllen des Bewerbungsformulars: Antrag auf Zulassung als Gasthörer [PDF, 48 KB]
  2. Einholen der Bestätigung vom Referat Zulassung und Immatrikulation, dass im gewünschten Studiengang in der gewählten Lehrveranstaltung kapazitativ noch Plätze zur Verfügung stehen (außer im Bereich der Fremdsprachen).
  3. Einholen der schriftlichen Zustimmung der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet in Absprache mit dem Fachbereich, dem der Studiengang zugehörig ist.
  4. Einzahlung des entsprechenden Entgelts für die Gasthörerschaft auf das Konto der HTW Berlin (Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformular unten).
  5. Nach Zahlungseingang: Zulassung als Gasthörer im Referat Zulassung und Immatrikulation.

Bitte beachten Sie, dass Sie an der HTW Berlin nur als Gasthörer in einem Master-Programm zugelassen werden können, wenn Sie durch entsprechende Dokumente einen ersten akademischen Ab-schluss nachweisen. Bitte fügen Sie diese Dokumente dem Zulassungsantrag bei.


-

Bewerbungsfristen für Gast- und Nebenhörer

Piktogramm für Information
Bitte beachten Sie die offiziellen Fristen für die Bewerbung als Gast- und Nebenhörer. Diese entnehmen Sie bitte den Semesterterminen. Findet eine Lehrveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit statt, kann der Antrag auf Gasthörerschaft auch noch zu Beginn der Lehrveranstaltung gestellt werden.



-

Allgemeine Informationen

Gast- oder Nebenhörerschaft bedeutet, dass Sie an der HTW einzelne Lehrveranstaltungen besuchen können. Sie erhalten keinen Studierendenstatus, da Sie nicht immatrikuliert werden.
Der Antrag auf Gast- oder Nebenhörerschaft ist formgebunden.
  • Gast- und NebenhörerInnen können Lehrveranstaltungen nur nach Maßgabe vorhandener Studienplätze besuchen. Das Referat Zulassung und Immatrikulation muss vorab bestätigen, dass im gewünschten Studiengang in der gewählten Lehrveranstaltung noch (kapazitativ) Plätze frei sind.
    Im Anschluss müssen Sie sich die Einwilligung zur Teilnahme direkt bei den jeweiligen Dozenten auf dem Antrag bestätigen lassen. GasthörerInnen müssen außerdem das Entgelt entrichten.
    Erst dann können Sie den Antrag erneut dem Referat Zulassung und Immatrikulation vorlegen, das die Zulassung als Gast- oder NebenhörerIn abschließend bestätigt.
  • Sie können natürlich nur zugelassen werden, wenn die betreffende Lehrveranstaltung - insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen - nicht durch reguläre Studierende des Studiengangs ausgelastet ist.
  • Gast- und NebenhörerInnen können für Vorlesungen/Übungen des 1. Fachsemesters nicht zugelassen werden, wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.
  • Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester und darf acht Semesterwochenstunden (SWS) / zehn Leistungspunkte (ECTS) nicht überschreiten.
  • Grundsätzlich können Gast- und NebenhörerInnen Leistungsnachweise unter den Bedingungen erwerben, die für die jeweilige Lehrveranstaltung üblich sind. Ein Rechtsanspruch auf Ablegung von Prüfungen besteht nicht. Die Lehrkraft stellt auf Wunsch einen Leistungsnachweis aus.
    Leistungsnachweis Gast- und Nebenhörer [PDF, 50 KB]
  • Bei einer eventuellen späteren Immatrikulation an der HTW Berlin können die als NebenhörerIn oder GasthörerIn erbrachten Leistungsnachweise nach Maßgabe der Regelungen zur Anrechnung von Studienleistungen angerechnet werden.
 Zurück