Zulassungsbeschränkung (NC)
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Die meisten Studiengänge an der HTW unterliegen einer Zulassungsbeschränkung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden mehr Bewerberinnen und Bewerber erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen.
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Auswahlgrenzen und Zulassungschancen
Die Auswahlgrenzen werden nicht vor Beginn des Bewerbungsverfahrens festgelegt, die Hochschule legt nur die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest. Die Werte ergeben sich immer erst nach dem Bewerbungsschluss und hängen insbesondere von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie von deren Noten bzw. Wartezeiten ab. Sie beziehen sich also immer nur auf vergangene Zulassungsverfahren und haben höchstens einen gewissen Orientierungswert. Die Grenzwerte in kommenden Semestern können jedoch vollkommen anders aussehen. Es werden auch keine Wartelisten geführt ― wer keinen Studienplatz erhält, muss sich für das nächste Vergabeverfahren neu bewerben.
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Nachrückverfahren
Wenn vergebene Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht angenommen werden, wird im Bedarfsfall ein Nachrückverfahren durchgeführt. Dann können Bewerberinnen und Bewerber, die keine Zulassung zum gewünschten Studiengang erhalten haben, unter Umständen doch noch zum Zuge kommen. Für das Nachrückverfahren ist keine neue Bewerbung erforderlich ― wer sich rechtzeitig beworben hat, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Die Zulassungen der Nachrückverfahren können erst vorgenommen werden, wenn Studienplätze nach der Annahmefrist von zehn Tagen nicht angenommen wurden.
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Vergabe nach Durchschnittsnote bzw. Wartezeit
Fast alle zur Verfügung stehenden Studienplätze in Bachelor-Studiengängen werden nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Fachhochschulreife, Abiturzeugnis), nach der Wartezeit oder einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. Grundsätzlich werden dabei 20 Prozent der Plätze nach der Durchschnittsnote, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent nach den Auswahlverfahren zugeteilt.
In den Master-Studiengängen an der HTW werden fast alle Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren oder der Wartezeit vergeben. Grundsätzlich werden dabei 80 Prozent aller Plätze nach dem Auswahlverfahren (Auswahlpunkte) und 20 Prozent nach der Wartezeit zugeteilt.
Die Wartezeit ist bei Bachelor-Studiengängen die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist. Bei Master-Studiengängen ist es die Zeit, die zwischen dem Erwerb des ersten akademischen Abschlusses und dem angestrebten Master-Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist. Nicht als Wartezeit zählen Zeiten, in denen Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Für besondere Bewerbergruppen, z.B. Ausländer(innen) und Zweitstudienbewerber(innen) sowie Studierende ohne Abitur, ist bei Bedarf ein festgelegter Anteil an Studienplätzen reserviert (sog. Vorab-Quoten). Für sie gelten gesonderte Zulassungskriterien.
An der HTW gibt es kein Losverfahren.
Hinweise und aktuelle Daten zum Auswahlverfahren der Bachelor- und Master-Studiengänge stehen hier zum Download bereit:
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der allgemeinen Studienberatung.
ZurückIn den Master-Studiengängen an der HTW werden fast alle Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren oder der Wartezeit vergeben. Grundsätzlich werden dabei 80 Prozent aller Plätze nach dem Auswahlverfahren (Auswahlpunkte) und 20 Prozent nach der Wartezeit zugeteilt.
Die Wartezeit ist bei Bachelor-Studiengängen die Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist. Bei Master-Studiengängen ist es die Zeit, die zwischen dem Erwerb des ersten akademischen Abschlusses und dem angestrebten Master-Studienbeginn in Halbjahren vergangen ist. Nicht als Wartezeit zählen Zeiten, in denen Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Für besondere Bewerbergruppen, z.B. Ausländer(innen) und Zweitstudienbewerber(innen) sowie Studierende ohne Abitur, ist bei Bedarf ein festgelegter Anteil an Studienplätzen reserviert (sog. Vorab-Quoten). Für sie gelten gesonderte Zulassungskriterien.
An der HTW gibt es kein Losverfahren.
- Auswahlverfahren Bachelor-Studiengänge [PDF, 455 KB]
- Auswahlverfahren Master-Studiengänge [PDF, 78 KB]
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der allgemeinen Studienberatung.
