Wohnen mit Kind
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- Wohngeld
- Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten, erhaltenes Wohngeld muss also nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld dient nicht dem sonstigen Lebensunterhalt, daher muss der oder die Antragsstellende nachweisen, dass er oder sie über ein eigenes Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts verfügt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Miete ab. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt.
- Wohnberechtigungsschein
- Studierende mit geringem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Schwangere Studentinnen können ab der 14. Schwangerschaftswoche bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines zusätzlichen Raumbedarf für das erwartete Kind geltend machen. Es ist auch möglich, zusammen mit dem Vater des Kindes einen gemeinsamen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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