Studienorganisation
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- Urlaubssemester
- Studierende können aufgrund von Schwangerschaft, Betreuungszeit oder Pflege von Angehörigen ein Urlaubssemester beantragen. Um Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit als Grund für das Urlaubssemester geltend zu machen, muss ein ärztliches Attest oder eine Geburtsurkunde in Verbindung mit einem Antrag auf Beurlaubung im Referat Zulassung und Immatrikulation eingereicht werden. Während dem Urlaubssemester dürfen keine Kurse belegt oder Prüfungen abgelegt werden. Die Frist für die Beantragung einer Beurlaubung endet jeweils im November für das Wintersemester und im Mai für das Sommersemester. Vorsicht: Das genaue Fristdatum ändert sich jedes Semester.
- Kursbelegung und Prüfungen
- Studierende mit Kindern können an der HTW eine bevorzugte Kursbelegung in Anspruch nehmen. In §5 der Frauenförderrichtlinien der HTW ist festgelegt, dass Studierende Eltern bei der Wahl von Kursen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Um eine bevorzugte Kursbelegung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an die für die Kursbelegung zuständigen Fachbereichsmitarbeitenden.
- Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Dozenten oder der Dozentin alternative Prüfungsformen zu wählen, falls die Anwesenheit an einem vorgeschriebenen Prüfungstermin aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht möglich ist. Alternative Prüfungsformen sind keine Prüfungserleichterungen! Ein dem jeweiligen Kurs entsprechender Leistungsnachweis muss erbracht werden.
- Falls es zu Schwierigkeiten mit einer bevorzugten Kursbelegung oder alternativen Prüfungsformen kommt, helfen Ihnen die Frauenbeauftragten der jeweiligen Fachbereiche oder das Familienbüro gerne weiter.
- Zuschuss zum Semesterticket
- Die HTW gewährt Eltern einen Zuschuss zum Semesterticket . Der Zuschuss kann u.a. bei einer Schwangerschaft ab der 12. Woche oder bei der Pflege und Erziehung von Kindern gewährt werden. Auch wer Unterhalt für ein oder mehrere Kinder zahlt, ist antragsberechtigt. Der Antrag wird an das Semesterticketbüro gerichtet und muss spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Rückmelde- und Immatrikulationsfrist eingereicht werden.
- Mensa-Essen für Kinder
- In der Mensa essen Kinder bis sechs Jahre kostenlos mit. Der sogenannte Kinderteller wird ausgegeben, wenn das Kind mit einem studierenden Elternteil gemeinsam in der Mensa essen geht. Das kostenlose Essen wird mit einer Kids-MensaCard abgerechnet, die für ein Pfand von 1,55 Euro und unter Vorlage eines gültigen Studierendenausweises an der Mensakasse erhältlich ist.
- Die Elterninitiative "Grashüpfer"
- Die Elterninitiative "Grashüpfer" bietet die Möglichkeit, sich mit anderen HTW-Studierenden mit Kind auszutauschen. Die Initiative organisiert in unregelmäßigen Abständen Treffen zum gegenseitigen Kennenlernen und ist ein kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Studium und Kind. Über die Emailadresse ”grashuepfer@htw-berlin.de” können Sie sich in den Newsletter der Elterninitiative eintragen lassen, um regelmäßig Informationen über ihre Aktivitäten und Veranstaltungen zu erhalten.
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