Alleinerziehende Eltern
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- VAMV Berlin e.V.
- Der Berliner Verband alleinerziehender Mütter und Väter VAMV Berlin e.V. setzt sich für die gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Alleinerziehenden ein. Der Verband verfügt über ein breites Beratungsangebot, unterschiedliche Selbsthilfegruppen und bietet darüber hinaus flexible Kinderbetreuung für „Einelternfamilien“ an.
- SHIA Berlin e.V.
- Eine weitere wichtige Interessenvertretung alleinerziehender Eltern ist die Selbsthilfeinitiative SHIA Berlin e.V.. Die Initiative setzt sich für die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von „Einelternfamilien“ ein und bietet neben Beratung, Selbsthilfegruppen und Kinderbetreuung ein vielseitiges Angebot an Veranstaltungen und Reisen.
- Unterhalt für Kinder
- Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung ihrer Ausbildung einen Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen ihre Eltern. Eine (werdende) Mutter hat zusätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater des Kindes. Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem Einkommen des jeweils Unterhaltpflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Bemessung der Höhe des Kinderunterhalts, jedoch muss grundlegend im Einzelfall entschieden werden, wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen. Im Jahr 2011 lag der Mindestbetrag für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.500 Euro bei mindestens 317 Euro monatlich. Hilfestellung bei Fragen zu den Themen Vaterschaftsfeststellung, elterliches Sorgerecht und Unterhaltsansprüchen geben die Jugendämter Berlins. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Familienseite der Berliner Senatsverwaltung. Kann der Unterhaltspflicht aufgrund von zu geringen Einkünften nicht nachgekommen werden, kann für Kinder unter 12 Jahren beim zuständigen Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
- Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Kinder unter 12 Jahren, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und zu wenig bzw. keinen Unterhalt erhalten. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses berechnet sich nach dem für die betreffende Altersstufe vorgesehenen Mindestbetrag für Unterhaltspflichtige abzüglich des Kindergelds.
- Für das erste Kind ergeben sich dadurch seit 2010:
- - 133 Euro monatlich für Kinder unter sechs Jahren
- 180 Euro für 7 bis 12-Jährige - Abgezogen werden zusätzlich geleistete Unterhaltszahlungen und Waisenbezüge des Kindes. Unterhaltsvorschuss wird maximal sechs Jahre lang gewährt und bei dem Jugendamt des Wohnbezirks gestellt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre „Unterhaltsvorschuss“ veröffentlicht.
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