Teilnahmebedingungen 

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Hochschulsport und Studium 

Bewegung gepaart mit Spaß, als Ausgleich zum oftmals bewegungsarmen Studien- und Arbeitsalltag sollte man nicht zu kurz kommen lassen. Wer neue Leute kennenlernen sowie die eigene Fitness und Gesundheit nicht vernachlässigen möchte, der ist beim Hochschulsport gut aufgehoben. Gegen eine einmalige, angemessene Kostenbeteiligung pro Angebot, die bei den jeweiligen Kursen aufgeführt ist, kann man sich von Aikido bis Yoga zu den unterschiedlichsten Kursen anmelden und Sport treiben.
Das gilt auch für Studierende mit Behinderungen, denn mittels individuellen Gesprächen besteht die Möglichkeit einen persönlich zugeschnittenen Trainingsplan zu erstellen und unter Anleitung bzw. Betreuung umzusetzen. Dazu melden Sie sich bitte bei unserem Behindertenbeauftragten im Sportbüro per E-Mail oder auch telefonisch unter: 030 5019-2273 bzw. 5019-2862 . Siehe Infoblatt !
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Was muss ich vorab wissen?

Die ZE Hochschulsport bietet im Verlauf eines Semesters während der Vorlesungszeit ein SemesterSportProgramm (SSP) und in der vorlesungsfreien Zeit ein FerienSportProgramm (FSP) an. Dabei ist das FSP keine Weiterführung des SSP, sondern ein eigenständiges Angebot, das zum Fithalten dient und Interessenten das Kennenlernen und Ausprobieren von für sie neuen Sportangeboten ermöglichen soll.
An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Hochschulsportveranstaltungen statt.
Teilnahmeberechtigt sind im allgemeinen unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Hochschule alle volljährigen Personen.
Interessenten mit Behinderung melden sich bitte im Sportbüro, um ihnen geeignete Sportangebote vermitteln zu können.

Alle Angebote sind anmelde- und kostenpflichtig. Es können beliebig viele Kurse gebucht werden. Dabei besteht erst mit der fristgerechten Zahlung des Kursbeitrages ein Platzanspruch in den gebuchten Veranstaltungen.
Die Anmeldung erfolgt nur online über die Seiten des Hochschulsports. (Interessenten ohne eigenen Internetzugang können die Online-Anmeldung im Sportbüro oder beim Hallenwart vornehmen.)
Die Zahlbeträge gelten für das jeweilige Angebot des aktuellen Veranstaltungszeitraumes und sind bei jedem Sportangebot aufgelistet (Entgeltübersicht).
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Angebotsart und der Statuszugehörigkeit:
  • Kurse mit Anleitung / Kurse ohne Anleitung / Workshops / Turniere etc.
  • Studierende / Mitarbeiter / Sonstige bzw.Externe [Auflistungsreihenfolge in der Anmeldetabelle]
Der Status »Studierende« gilt generell nur für Studierende der kooperierenden Berliner Hochschulen (ASH, Beuth HS, EAP, EHB, FU, HfM, HfS, HTW, HU, HWR, KHB, SRH, TU, UdK) sowie für Schüler/-innen.
Der Status »Mitarbeiter« gilt für alle Hochschulbeschäftigten , HTW-Alumnis (Studienabschluss erfolgte in den letzten 3 Jahren), Studierende anderer Hochschulen und Auszubildende.
Der Status »Sonstige bzw. Externe« gilt für alle anderen.
 
Hinweise: Bei Kontrollen vor Ort sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Ohne Nachweis wird eine Nachzahlung erhoben!
Der Status "HTW-Alumni" wird zentral geprüft, deshalb ist kein Nachweis vor Ort notwendig! Für "Sonstige" erübrigt sich der Nachweis.

Eine Einteilung in verschiedene Kategorien (z.B. ”Anfänger” bzw. ”Fortgeschrittene“) ist für eine zielorientierte Kursdurchführung notwendig, setzt aber eine möglichst korrekte Selbsteinschätzung voraus! Die Kursverantwortlichen können deshalb gegebenenfalls bei Fehleinschätzungen seitens einzelner Teilnehmer eine Umbuchung vornehmen lassen bzw. in Extremfällen den Ausschluss vom jeweiligen Sportkurs, ohne Zurückzahlung des Kursbetrages, veranlassen.

Ich bin damit einverstanden, dass von mir gemachte Fotos ohne Vergütungsansprüche meinerseits zum Zwecke der Hochschulsportwerbung verwendet werden dürfen.
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Wie melde ich mich an?

  1. Das aktuelle Sportprogramm aufrufen, den gewünschten Kurs auswählen und auf "buchen" klicken.
  2. Das Anmeldeformular ausfüllen - gültige Email-Adresse* - eintragen und auf verbindliche Anmeldung klicken.
    (Die Daten werden verschlüsselt an uns übertragen.)
  3. Zum Abschluss des Anmeldevorgangs wird eine Anmeldebestätigung angezeigt, die die Überweisungsdaten sowie das Teilnahmeticket enthält.
    Diese ist unbedingt zur weiteren Verwendung (z.B. Entgeltzahlung) auszudrucken.
  4. Den Kursverantwortlichen ist bei der Anwesenheitskontrolle unaufgefordert der entsprechende Statusnachweis vorzulegen.
  • * dient zum Verschicken wichtiger Infos (z.B. Anmeldebestätigung oder Veranstaltungshinweise)

Hinweis: Sind Kurse ausgebucht, besteht die Möglichkeit sich in eine Warteliste einzutragen, um evtl. nachrücken zu können!
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Was habe ich beim Bezahlen zu beachten?


Die Überweisung muss fristgerecht innerhalb von 3 Werktagen veranlasst worden sein.
Unter Berücksichtigung einer mehrtägigen Bearbeitungszeit durch die Geldinstitute erfolgt automatisch die Stornierung des gebuchten Platzes,
wenn von uns eine Woche nach der Anmeldung kein Zahlungseingang registriert werden konnte.
Zeitgleich werden alle Personen auf der Warteliste per Email über den frei gewordenen Platz informiert.
  • Um eine eventuelle Fristüberschreitung zu vermeiden, kann das Kursentgelt auch per EC-Karte im Sportbüro bezahlt werden.
Es ist zwingend erforderlich, für jede Anmeldung einzeln zu überweisen sowie den Verwendungszweck korrekt anzugeben. Anderenfalls kann eine eindeutige Zuordnung zum Kurs nicht gewährleistet werden und es besteht die Gefahr des Platzverlustes.
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Bankverbindung

KontoinhaberKonto-Nr.BLZGeldinstitutVerwendungszweck IBANBIC
HTW Berlin10210710010010Postbank Berlin→ Buchungsnummer
→ Name, Vorname
 DE11100100100000102107PBNKDEFF
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Wann ist eine Rückerstattung möglich?

  1. Ein Rücktritt von Veranstaltungen des SemesterSportProgramms (SSP) der ZE Hochschulsport ist generell bis 7 Tage nach Programmbeginn möglich. Es kann entweder eine Umbuchung vorgenommen bzw. der Kursbetrag auf schriftlichen Antrag abzüglich einer Pauschale von 20 v. H. zurückerstattet werden.
    Bei Rücktritt von Veranstaltungen des FerienSportProgramms (FSP) gibt es wegen Geringfügigkeit der Beiträge generell keine Rückerstattungen.
  2. Ab einem späteren Zeitpunkt besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit der Umbuchung in einen anderen Kurs, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.
  3. Wird ein Kurs nach Entscheidung der ZE H abgesetzt, werden bereits entrichtete Beiträge auf schriftlichen Antrag in voller Höhe zurückerstattet.
Anrag auf Rückerstattung von Kursbeiträgen [DOC 173 KB]
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Wie bin ich versichert?

Versicherungsvoraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zum Hochschulsport.

Studierende der Berliner Hochschulen sind bei Veranstaltungen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen nach den Regeln der Unfallkasse Berlin versichert. Die gesetzliche Grundlage des Versicherungsschutzes ist das Sozialgesetzbuch VII.

Bedienstete sind nach den Bestimmungen für den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert. Beamte sind davon ausgeschlossen, da für diese ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports i.S.d. § 31 Abs.1 BeamtVG kein Dienstunfall darstellt.

Eine weitere Schadenshaftung, außer dem hier aufgeführten Versicherungsschutz, durch die Träger des Hochschulsports und seine Bediensteten ist ausgeschlossen. Allen Sporttreibenden wird deshalb der Abschluss einer Haftpflichtversicherung angeraten, um eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebs entstehen können.
Darüber hinaus empfehlen wir allen, die nicht unter den oben aufgeführten Versicherungsschutz fallen, eine private Unfallversicherung.

Bei Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen schließen sowohl die Veranstalter als auch die Eigner (z. B. die zuständigen Bezirksämter) jegliche Haftung aus. Alle Sporttreibenden sind deshalb aufgefordert, nach Möglichkeit keine Wertsachen mit in die Sportstätten zu nehmen bzw. nicht in den Umkleideräumen zu belassen. Gegebenenfalls benutzen Sie bitte die vorhandenen Schließfächer.
 
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