Kollegiale Suchtberatung 

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Wer sind wir?

Es gibt Situationen, da geht es mit Unterstützung einfach besser.
In der Dienstvereinbarung über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist festgelegt, dass unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs ein Hilfsnetz aufgebaut wird. In jeder Organisationseinheit soll die Möglichkeit der kollegialen Beratung in Suchtfragen eröffnet werden.
Als kollegial engagierte Mitarbeiter/-innen der HTW haben wir den Anfang gemacht und uns hierfür in der Zeit vom 25.1. - 30.6.2005 zu konkreten Ausbildungsinhalten qualifizieren lassen.
Ausbildungsinhalte Fortbildung für SuchtkrankenhelferInnen [PDF, 5 KB]
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Grundsätze unserer Tätigkeit

Unsere Tätigkeit ist nebenamtlich und erfolgt auf freiwilliger Basis. Wir bieten ein Hilfsangebot auf kollegialer Basis und wollen einen offenen Umgang mit dem Thema "Sucht am Arbeitsplatz" schaffen. Wir möchten das Thema "Sucht und Suchtgefährdung am Arbeitsplatz" aus der Tabuzone heraus auf eine Gesprächsebene bringen, die es allen Betroffenen und Verantwortlichen ermöglicht, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu entwickeln.

Unser Grundsatz ist Hilfe zur Selbsthilfe. Der/die Betroffene trägt selbst die Verantwortung, sein/ihr Suchtproblem in den Griff zu bekommen und muss den Willen und die Kraft aufbringen, sich von der Sucht zu lösen. Wir können auf diesem schwierigen Weg Hilfen zur Entscheidung anbieten und Beistand leisten.

Für einen Gesprächstermin vereinbaren wir gern einen neutralen Ort. Wir werden nur auf Wunsch des/der Betroffenen tätig, wir gehen keinerlei Hinweisen von Dritten nach. Selbstverständlich für unsere Tätigkeit sind:
  • Vertraulichkeit
  • Schweigepflicht
  • Keine Aufzeichnungen
Gemeinsam finden wir Handlungsspielräume und Lösungsmöglichkeiten.
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Materialien

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Links

 
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