Informationen zu Gleichstellung an der HTW
Seiteninhalt:
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Gleichstellungskonzept
- Gleichstellungskonzept der HTW Berlin, vom 10. Juni 2008
- Vielfalt und Nachhaltigkeit durch Frauenförderung, Gleichstellungspolitik und Familienfreundlichkeit
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Bericht der Zentralen Frauenbeauftragten
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Frauenförderrichtlinien
- Frauenförderrichtlinien und Frauenförderpläne [PDF, 28 KB]
- Rechtliche Grundlagen sind das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
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Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP)
Seit 2001 stellt das Berliner Programm einen unverzichtbaren Bestandteil der Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre an Hochschulen dar. Mit seinen Förderschwerpunkten ist es auf die Qualifizierung einzelner Wissenschaftlerinnen oder Künstlerinnen sowie auf strukturelle Maßnahmen und Veränderungen ausgerichtet.
Die HTW hat von 2007 bis 2012 folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die HTW hat von 2007 bis 2012 folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Vorgezogene Nachfolgeberufungen
- Organisation, Aufbau und wissenschaftliche Begleitung eines Frauenstudienganges "Informatik und Wirtschaft"
- Lehraufträge zur Erhöhung des Angebotes an gendergerechter Lehre
- Stipendien zur Förderung der Promotionen von HTW-Absolventinnen
- Postdoc-Stellen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Karriere von hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen
- Verankerung von Gender Studies und Diversityaspekten in Forschung und Lehre
- Mentoringprogramme für Studentinnen in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen
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Zielvereinbarungen
- Wie alle staatlichen Berliner Hochschulen ist die HTW im Rahmen der mit derm Berliner Senat abzuschließenden Hochschulverträge verpflichtet, Maßnahmen zur Umsetzung von Chancengleichheit durch Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fachbereichen abzuschließen. In allen Fachbereichen der HTW wurden Zielvereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2011 abgeschlossen, für deren Umsetzung gesonderte Mittel zur Verfügung stehen.

