Service A-Z Finanzwesen
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bereich Finanzwesen. Für nähere Informationen zu den einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in.
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Abschreibung
Durch Abschreibungen werden die Anschaffungskosten eines Anlagegutes auf seine Nutzungsdauer gemäß der Geräteschlüsselsystematik verteilt. Die Abschreibung der in der Hochschule vorhandenen Anlagegüter wird jeweils zum Jahresende automatisiert in der Anlagenbuchhaltung vorgenommen. Näheres regelt die Organisationsanweisung Anlagevermögen [PDF, 93 KB] .
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Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenbuchhaltung werden alle in der Hochschule vorhandenen Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten ab 50 € netto erfasst. Zu- und Abgänge sowie Änderungen jeglicher Art sind der Anlagenbuchhaltung unverzüglich zu melden. Näheres regelt die Organisationsanweisung Anlagevermögen [PDF, 93 KB] .
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Auslagenerstattung
Nimmt ein/e Beschäftigte/r der Hochschule im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit eine Auslage für die Hochschule vor, wird diese aus Mitteln der jeweiligen Kostenstelle auf ein vom Beschäftigten anzugebendes Konto erstattet. Dazu ist ein Antrag auf Überweisung auf Privatkonto [DOC, 85 KB] bei den dezentralen Finanzverantwortlichen zu stellen. Über die Auslagen sind Nachweise (Rechnungen, Quittungen o. ä.) im Original beizufügen.
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Bankverbindung
Für Überweisungen zu Gunsten der Hochschule sind ein Verwendungszweck und zwingend das Sachkonto sowie die Kostenstelle zu benennen, da sonst keine Zuordnung möglich ist. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungslegung.
Bankverbindung (nur für Mitarbeiter/innen der HTW Berlin)
Bankverbindung (nur für Mitarbeiter/innen der HTW Berlin)
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Finanzcontrolling
Das Finanzcontrolling stellt, neben weiteren Leistungen, den Kostenstellenverantwortlichen der Hochschule im Rahmen der Leistungsberichte tagaktuell kostenstellenbezogene Auswertungen der Einnahmen und Ausgaben über die Verwaltungsplattform zur Verfügung.
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Inventur
Im Rahmen der Inventur werden alle Vermögensgegenstände der Hochschule zu einem Stichtag mengen- und wertmäßig erfasst. Die Inventur wird in Abstimmung mit den Organisationseinheiten der Hochschule durch den Bereich Finanzwesen verantwortlich gesteuert.
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Kasse
Die Kasse der Hochschule befindet sich in der 6. Etage des Verwaltungsgebäudes (Treskowallee 8) in Raum 624.
Öffnungszeiten der Kasse
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Beim Studierendenservice und in den Bibliotheken kann bargeldlos an EC-Geräten bezahlt werden.
Öffnungszeiten der Kasse
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Beim Studierendenservice und in den Bibliotheken kann bargeldlos an EC-Geräten bezahlt werden.
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Kaufmännisches Rechnungswesen
Die Hochschule hat mit Beginn des Jahres 2003 das kaufmännische Rechnungswesen eingeführt. Die doppelte Buchführung ermöglicht nunmehr einen vollständigen Überblick über das Vermögen der Hochschule und macht den tatsächlichen Verbrauch der Ressourcen sichtbar.
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Kosten- und Leistungsrechnung
An der Hochschule wurde die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), bestehend aus Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, eingeführt. Durch die KLR werden systematisch die Kosten und Leistungen der einzelnen Hochschuleinheiten erfasst, aufbereitet und ausgewertet. Die Ergebnisse der KLR werden quartalsweise dem Hochschulmanagement und den Organisationseinheiten über die Verwaltungsplattform zur Verfügung gestellt.
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Mahnwesen
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist durch einen Schuldner (Debitor) wird dieser automatisch im Mahnlauf der Finanzbuchhaltung erfasst. Die rechnungslegende Organisationseinheit wird darüber informiert, um ggf. weitere Leistungen zu verweigern. Sofern trotz Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt, wird durch die Rechtsstelle der Hochschule ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
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Masterplan - Geschäftsstelle
Unter Einbindung des Hochschulpakts garantiert der Masterplan den Hochschulen des Landes zusätzlich ca. 58 Mill. Euro zur Erhöhung der Studienplatzkapazitäten, aber überwiegend zur Verbesserung der Qualität der Lehre in unterschiedlichen Programmlinien. Für acht von insgesamt zehn Programmlinien wird die Vergabe eines Zuwendungsbescheides, die finanztechnische Abwicklung, die Beratung, das Controlling sowie die Berichterstattung von der Geschäftsstelle "Masterplan" für alle Hochschulen des Landes nach derzeitiger Rahmenvereinbarung bis Ende 2011 wahrgenommen. Das nachfolgende Ablaufschema verdeutlicht die Aufgaben der Geschäftsführung.
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Sitzungsgeld
Für die Teilnahme an Sitzungen von Hochschulgremien erhalten Mitglieder, die kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule haben, eine Aufwandsentschädigung. Diese ist schriftlich über den/die Vorsitzenden/e des jeweiligen Gremiums zu beantragen.
Zum Antrag auf Sitzungsgeld [DOC, 34 KB]
Zum Antrag auf Sitzungsgeld [DOC, 34 KB]
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Sachliche und rechnerische Richtigkeit
Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der für eine Zahlung maßgeblichen Angaben ist in den zahlungsbegründenden Unterlagen festzustellen und zu bescheinigen. Die Befugnis zur Feststellung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit erteilt der Kanzler. Die Ablage der genehmigten Anträge erfolgt in der Abteilung Finanzwesen.
Zum Antrag auf Festsetzung von Zeichnungsberechtigten [DOC, 97 KB]
Zum Antrag auf Festsetzung von Zeichnungsberechtigten [DOC, 97 KB]
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Steuermeldung
Zum Jahresbeginn werden durch die Abteilung Finanzwesen die Honorareinnahmen der Lehrbeauftragten der Hochschule für das abgelaufene Geschäftsjahr an die jeweils zuständige Finanzbehörde gemeldet. Um sicherzustellen, dass die Einnahmen vollständig und richtig gemeldet worden sind, werden die Lehrbeauftragten vorab informiert. Näheres regelt § 93a Abgabenordnung (AO).
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Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Güter, steuerlich unbelastet, über die innergemeinschaftlichen Grenzen der EG Länder transportiert werden. Eine Belastung mit der Umsatzsteuer erfolgt somit erst im Bestimmungsland. Die Ust-IdNr. ist auf allen Rechnungen anzugeben.
DE 1372 14 568
DE 1372 14 568
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Zeichnungsberechtigung
Grundsätzlich ist nur der Kanzler zu Rechtsgeschäften im Namen der Hochschule berechtigt. Diese Befugnis kann jedoch auf weitere Dienstkräfte übertragen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu stellen. Die Ablage der genehmigten Anträge erfolgt in der Abteilung Finanzwesen.
Zum Antrag auf Festsetzung von Zeichnungsberechtigten [DOC, 97 KB]
Zum Antrag auf Festsetzung von Zeichnungsberechtigten [DOC, 97 KB]
