FAQ 

Seiteninhalt:

-

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
  • tabellarischen Lebenslauf
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine für das deutsche System übertragbare Übersetzung) - (nur für Studienanfänger).
  • Ggf. einen Nachweis über besondere Qualifikationen die zu einem Studium an der HTW berechtigen (nur bei Studienanfänger).
  • Ggf. das Abschlusszeugnis des vorausgegangenen Studiums (bei Masterstudierenden)
  • Angaben zum Notendurchschnitt
  • Nachweis über alle erbrachten Studienleistung an der HTW (Auszug aus dem LSF System)
  • Nachweis über bereits geleistete ECTS Punkte an der HTW (Auszug aus dem LSF System)
  • Ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere Auszeichnungen oder Preise
  • Ggf. Nachweise zum gesellschaftlichen oder sozialen Engagement
  • Ggf. Nachweise über eventuelle Behinderungen, schwere Krankheiten, Pflege nahe Angehöriger, Betreuung eigener Kinder (Nachweise müssen nur dann erbracht, sofern sich ein Studierender auf diese Kriterien berufen möchte).
Zum Seitenanfang
-

Wohin schicke ich die Bewerbungsunterlagen?

Senden Sie bitte Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular sowie Ihre Nachweise postalisch an die HTW Berlin, z.H. Frau Dagmar Minnich, Career Service, Treskowallee 8, 10318 Berlin zu. Zudem senden Sie bitte Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular (OHNE Unterschrift) per Email an deutschlandstipendium@htw-berlin.de.
Zum Seitenanfang
-

Ich mache gerade mein Abitur / schließe meine Ausbildung ab und schreibe mich zum Wintersemester an der HTW Berlin ein. Kann ich mich bewerben?

Ja, bitte geben Sie bei Ihren Leistungen Ihre Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung an.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich mich als ausländischer Studierender bewerben?

Ja. Falls Sie Ihr Abitur bzw. Ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, rechnen Sie bitte ggf. Ihre Noten in das deutsche System um. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.anabin.de).
Zum Seitenanfang
-

Ich bin im Wintersemester 2012/2013 im Praxissemester (z.B. ERASMUS). Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, sofern Sie kein Urlaubssemester an der HTW nehmen.
Zum Seitenanfang
-

Ich schließe mein Bachelorstudium an der HTW Berlin im Sommersemester 2012 ab und beginne mein Master an der HTW im Wintersemester 2012/2013. Kann ich mich bewerben?

Ja. Bitte vermerken Sie auf dem Bewerbungsformular welchen Abschluss Sie demnächst anstreben und tragen Sie Ihre Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums im Formular ein. Bitte schicken Sie in Ihrer Bewerbung das Abschlusszeugnis mit.
Zum Seitenanfang
-

Ich habe bisher noch keine Noten in meinem Studium erhalten? Wie werden meine Leistungen beurteilt?

Trage Sie bitte im Bewerbungsformular ein, dass Sie noch keine Noten erhalten haben. Geben Sie bitte Ihre Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an und führen Sie die von Ihnen angemeldeten Lehrveranstaltungen auf.
Zum Seitenanfang
-

Ich studiere an einer anderen Hochschule in Deutschland. Kann ich mich bewerben?

Nein. Die Bewerbung ist nur für immatrikulierte Studierende der HTW Berlin möglich. Fragen Sie ggf. an Ihrer Hochschule über die Teilnahme am Deutschlandstipendium nach.
Zum Seitenanfang
-

Ich bin im ersten Semester eines Masterstudiengangs und habe bisher noch keine Noten erhalten. Kann ich mich trotzdem bewerben.

Ja. Geben Sie bitte Ihre Abschlussnote des vorausgegangenen Bachelorstudiums an und fügen Sie Ihr Abschlusszeugnis den Bewerbungsunterlagen bei.
Zum Seitenanfang
-

Ich bin im Wintersemester in einem Urlaubssemester. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein. Gefördert werden nur aktive Studierende der HTW Berlin.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich mich auch auf Stipendien anderer Studiengänge bewerben?

Nein, sofern ein Stipendium an einen Fachbereich, Studiengang oder Studienschwerpunkt gebunden ist und Sie einer dieser Kriterien nicht entstprechen, z.B. sie kommen aus einem anderen Fachbereich etc.. Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie automatisch an den Stipendien teil, die zu Ihren Fachbereich, Studiengang oder Studienschwerpunkt gehören. Zudem nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung automatisch an den Stipendien teil, die nicht zweckgebunden sind.
Zum Seitenanfang
-

Ich bin Stipendiat/in eines Begabtenförderwerkes. Kann ich mich auf das Deutschlandstipendium bewerben?

Eine Kombination mit Stipendien der Begabtenförderwerke inkl. der Förderungen durch den DAAD ist ausgeschlossen. Nach dem Gesetz (Stipendienprogramm-Gesetz) ist nur eine materielle Förderung zulässig, die 30 Euro im Monatsdurchschnitt nicht überschreitet (dazu zählt leider auch das Büchergeld). Alle Begabtenförderwerke finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.
Zum Seitenanfang
-

Kann ich mich bewerben, wenn ich im kommenden Jahr an einem ERASMUS-Austausch teilnehme?

Das ERASMUS - Programm zählt nicht zu einer Doppelförderung. Vielmehr soll damit ein erfolgreicher Studienverlauf inkl. Auslandsaufenthalt unterstützt werden. Sie können sich also bewerben.
Zum Seitenanfang
-

Ich erhalte BAföG - Leistungen. Wird das Stipendium darauf angerechnet oder das BAföG gekürzt?

Nein. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Zum Seitenanfang
-

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein.
Zum Seitenanfang
-

Ich habe beim Ausfüllen der Bewerbung etwas vergessen bzw. ich möchte etwas ändern. Was muss ich tun?

Bei Fragen oder Problemen, schicken Sie eine Email an deutschlandstipendium@htw-berlin.de oder wenden Sie sich an Dagmar Minnich.
Zum Seitenanfang
-

Was bedeutet "angestrebter Abschluss" ?

Tragen Sie im Bewerbungsformular bitte den Abschluss ein, den Sie als nächstes erwerben (Bachelor oder Master).
Zum Seitenanfang
-

Kann ich nach einem Jahr weiter gefördert werden?

Ja, Sie können sich nach einem Jahr für eine Weiterförderung bewerben. Geben Sie bitte bei der Bewerbung an, dass Sie bereits Deutschlandstipendiat/in sind. Die Hochschule ist bestrebt, Deutschlandstipentiat/innen langfristig zu fördern.
Zum Seitenanfang
-

Sind an ein Stipendium Auflagen seitens der Förderer an Studierende geknüpft?

Nein, an das Stipendium sind keine Auflagen geknüpft.
Zum Seitenanfang
-

Wie wird die Leistung während des Auswahlverfahrens und nach Erhalt des Stipendiums überprüft?

Hierzu erfolgt ein stetiger Datenabgleich mit dem Prüfungs- und Immatrikualationsamt.
Zum Seitenanfang
-

Welchen Notendurchschnitt sollte für die Bewerbung auf ein Stipendium mindestens vorhanden sein?

Der Notendurchschnitt hängt von den eingegangenen Bewerbungen ab. Insofern lassen sich dazu keine Angaben machen. Bewerben sollte man sich auf jeden Fall.
Zum Seitenanfang
-

Ich werde während der Förderung schwanger. Verfällt das Stipendium?

Nein. Das Stipendium wird während der Schwangerschaft und während der Mutterschutzfristen weitergezahlt. Die Dauer einer eventuellen Unterbrechung wird Ihnen nicht angerechnet.
Zum Seitenanfang
-

Wie errechne ich den Notendurchschnitt?

Ermitteln Sie die Summe der Modulnoten aller abgeschlossenen Fächern in Ihrem Studium und teile Sie die Summe durch die Anzahl der abgeschlossen Fächer. Bei Fragen wenden Sie sich an Dagmar Minnich.
-
Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!Ihre Ansprechpartnerin ist Dagmar Minnich
 
 
.
 
Zum Seitenanfang
Zurück