Sicherheitsbeauftragte
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"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Mitwirkung des Personalrates... Sicherheitsbeauftragte zu bestellen." (§2, SGB VII)
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und auch verwendet werden.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten.
Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und düfen nicht die Funktion eines Sicherheitsingenieurs ausüben. Sicherheitsbeauftragte sollen nicht gleichzeitig Vorgesetzte sein.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Aufgaben und Rechtsstellung der Sicherheitsbeauftragten [pdf, 23 kB] .
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und auch verwendet werden.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten.
Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und düfen nicht die Funktion eines Sicherheitsingenieurs ausüben. Sicherheitsbeauftragte sollen nicht gleichzeitig Vorgesetzte sein.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Aufgaben und Rechtsstellung der Sicherheitsbeauftragten [pdf, 23 kB] .
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Sicherheitsbeauftragte der Fachbereiche
- Fachbereich 1, Mikrosystemtechnik / Diplom (FH)
Mitarbeiter/inFachbereich 1
Mitarbeiter/in-- - Fachbereich 1, Elektrotechnik / Diplom (FH)
Mitarbeiter/inFachbereich 1
Mitarbeiter/inWilhelminenhofstraße 75A, 12459 Berlin, Gebäude G, Raum: 431
mehr Informationen über Klaus-Peter Utke-- - Fachbereich 2
Mitarbeiter/in-- - Fachbereich 3
Mitarbeiter/inTreskowallee 8, 10318 Berlin, Verwaltungsgebäude, Raum: 312-314
mehr Informationen über Frank Steinke-- - Fachbereich 5, Modedesign / Bachelor
Mitarbeiter/inFachbereich 5, Bekleidungstechnik/ Konfektion / Bachelor
Mitarbeiter/inWilhelminenhofstraße 75A, 12459 Berlin, Gebäude A, Raum: 132 / 336
mehr Informationen über Cornelia Golle--
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Weitere Beauftragte im Arbeitsschutz
Strahlenschutzbeauftragter des FB 1
| Wolf-Rüdiger Gerstel | (030) 5019-3503 | (030) 5019-2114 | Wolf-Ruediger.Gerstel@HTW-Berlin.de |
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Strahlenschutzbeauftragter des FB 2
| Prof. Frank Reichert | (030) 5019-4325 | (030) 5019-2125 | Frank.Reichert@HTW-Berlin.de |
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Strahlenschutzbeauftragter des FB 5
| Prof. Dr. Christian Stadelmann | (030) 5019-4336 | (030) 5019-4709 | Christian.Stadelmann@HTW-Berlin.de |
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Laserschutzbeauftragter für die HTW Berlin
| Olaf Pohl | (030) 5019-3290 | (030) 5019-2115 | Olaf.Pohl@HTW-Berlin.de |
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Beauftragte für biologische Sicherheit: Dr. Sigrid Schaper (Kontakt nur über Prof. Dr. Franke)
| Prof. Dr. Jacqueline Franke | (030) 5019-4375 | (030) 5019-2125 | Jacqueline.Franke@HTW-Berlin.de |
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Beauftragter für Leitern, Tritte und Aufstiege für die HTW Berlin
| André Hillig | (030) 5019-4223 | (030) 5019-4304 | Andre.Hillig@HTW-Berlin.de |



