Arbeitssicherheit 

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Organisation des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes / Arbeitsschutzmanagement der HTW

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. An der HTW wurde hierfür ein betrieblichen Arbeitsschutzmanagements entwickelt.
Die Generalverantwortung trägt die Hochschulleitung. Sie wird hierbei unterstützt durch den Betriebsarzt, den Sicherheitsingenieur und andere Fachleute, wie z.B. Sicherheitsbeauftragte der FB oder Strahlen- und Laserschutzbeauftragte.

Siehe auch: Dienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes [pdf, 32 kB]
 
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Sicherheitsingenieur 

Aufgaben und Verantwortung der/des Sicherheitsingenieure/-in ergeben sich aus dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz.

Zum Sicherheitsingenieur der HTW
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Betriebsarzt 

Aufgaben und Verantwortung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin ergeben sich aus dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz.

Zum Betriebsarzt
 
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Unfallanzeige / Unfallmitteilung

Sollten Sie einen Unfall beim Studium bzw. bei der Arbeit oder auf dem Weg zur und von Selbiger erlitten haben, sollte möglichst eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt (Unfallarzt) erfolgen. Suche nach Durchgangsärzten

Des weiteren sind Sie verpflichtet, diesen Unfall anzuzeigen.
Zur Anzeige von Unfällen, als deren Folge Sie einen Arzt aufsuchen mussten, benutzen Sie bitte die folgenden Formulare.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
   1. Formular am Rechner ausfüllen
   2. ausgefülltes Formular ausdrucken und im Feld "Schilderung des Unfallhergangs" unterschreiben
   3. Anzeige an den Sicherheitsingenieur Herrn Frank Berger (KS) senden (nicht an die Unfallkasse!).

Unfallanzeige für Studierende [pdf, 530 kB]
Unfallanzeige für Angestellte [pdf, 551 kB]
Unfallanzeige für Beamte/Professoren [pdf, 454 kB]

Unfallmitteilung [pdf, 376 KB], nur für Unfälle ohne Folgekosten, wie z.B. Arztbesuch.

Informationen über die Unfallversicherung für Studierende [pdf, 17 kB]
Informationen über die Unfallversicherung für Beschäftigte [pdf, 29 kB]

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Gefährdungsbeurteilungen

Zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie zum Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden fordert der Gesetzgeber, dass Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze anzufertigen haben (§ 5 ArbschG).

Für die HTW bedeutet dies, dass sowohl alle Einzelarbeitsplätze, einschließlich der Büroarbeitsplätze, als auch alle Labore, Studios und Werkstätten auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen zu untersuchen und zu beurteilen sind.

Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wurden vom Sicherheitsingenieur verschiedene Beurteilungsbögen entwickelt, die bereits einschlägige Rechtsormen enthalten. Bitte verwenden Sie diese Bögen.
Zur Handlungsanleitung beachten Sie bitte die Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen [pdf, 40 kB].

Gefährdungsbeurteilung von Laboren, Studios und Werkstätten [pdf, 84 kB]
Gefährdungsbeurteilung von Laboren, Studios und Werkstätten [doc, 300 kB] (beschreibbares Word-Formular)

Gefährdungsbeurteilung von Büro- und Bildschimarbeitsplätzen [pdf, 76 kB]
Gefährdungsbeurteilung von Büro- und Bildschimarbeitsplätzen [doc, 208 kB] (beschreibbares Word-Formular)

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung haben, wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsingenieur.
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Amoklauf

Hier finden Hinweise zur Erkennung von und Verhaltensgrundsätze bei Amoklauf [pdf, 24 kB].

 
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