Beauftragte des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften II
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Folgende Beauftragte können Ihnen bei der Organisation Ihres Studienablaufs helfen:
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Beauftragte für das Vorpraktikum
Fast alle Bachelorstudiengänge an der HTW fordern als Zulassungvoraussetzung ein einschlägiges Vorpraktikum. Für konkrete Fragen zum Vorpraktikum stehen Ihnen unsere Beauftragten für das Vorpraktikum zur Verfügung.
Zu den Vorpraktikumsbeauftragten
Zu den Vorpraktikumsbeauftragten
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Beauftragte für Praxissemester
Beauftragte für das Praxissemester sind Ihre Ansprechpartner, wenn Sie sich für das Praxissemester rüsten wollen, oder wenn Sie Unterstützung während des Praxissemesters benötigen.
Zu den Praktikumsbeauftragten
Zu den Praktikumsbeauftragten
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Beauftragter für ausländische Studierende und § 11-Studierende
Beauftragter für ausländische Studierende und § 11-Studierende:
Prof. Dr. Hartmut Verleger
Prof. Dr. Hartmut Verleger
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Frauenbeauftragte
Zwei Frauenbeauftragte im Fachbereich (je eine für Mitarbeiterinnen und Studierende) vertreten nebenamtlich die Interessen der Frauen in den Gremien der Hochschule.
Zu allen Frauenbeauftragten der HTW
Zu allen Frauenbeauftragten der HTW
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BaföG-Beauftragte
Auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungs-gesetzes (BAföG) können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bekommen.
Eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema BAföG finden Sie außerdem hier:
Informationen zu BAföG und Bildungskrediten
Bei konkreten Fragen zum BAföG müssen Sie zum BAföG Amt (Link oben) gehen, unsere BAföG-Beauftragten können die Anerkennung von Studienleistungen bestätigen.:
Für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 48 BaföG ist die Vorlage einer gültigen Semesterbescheinigung und der vorhandenen Leistungsnachweise erforderlich!
Bei Diplomstudiengängen wird der Vorgang durch die Vorlage des Vordiploms beschleunigt. Ggf. wird auch der Name Ihres Praktikumbetreuers an der HTW benötigt, da dieser das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums bestätigen muss. Persönliches Erscheinen beim Bafög-Beauftragten ist hierzu nicht unbedingt erforderlich. Die Unterlagen können auch im Postfach im Hause hinterlegt oder mit der Post geschickt werden. Wenn Sie ein frankierten und adressierten Rückumschlag beilegen, kann Ihnen das Formblatt auch zugeschickt werden.
Geben Sie sicherheitshalber für Rückfragen Ihre Telefonnummer an!
Eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema BAföG finden Sie außerdem hier:
Informationen zu BAföG und Bildungskrediten
Bei konkreten Fragen zum BAföG müssen Sie zum BAföG Amt (Link oben) gehen, unsere BAföG-Beauftragten können die Anerkennung von Studienleistungen bestätigen.:
- Prof. Dr.-Ing. Frank Legenstein
für die Studiengänge Bauingenieurwesen und Facility Management - Prof. Dr.-Ing. Bernd Gawande
für die Studiengänge Fahrzeugtechnik und Maschinenbau - Prof. Dr. Claudia Baldauf
für die Studiengänge Betriebliche Umweltinformatik und Life Science Engineering
Für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 48 BaföG ist die Vorlage einer gültigen Semesterbescheinigung und der vorhandenen Leistungsnachweise erforderlich!
Bei Diplomstudiengängen wird der Vorgang durch die Vorlage des Vordiploms beschleunigt. Ggf. wird auch der Name Ihres Praktikumbetreuers an der HTW benötigt, da dieser das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums bestätigen muss. Persönliches Erscheinen beim Bafög-Beauftragten ist hierzu nicht unbedingt erforderlich. Die Unterlagen können auch im Postfach im Hause hinterlegt oder mit der Post geschickt werden. Wenn Sie ein frankierten und adressierten Rückumschlag beilegen, kann Ihnen das Formblatt auch zugeschickt werden.
Geben Sie sicherheitshalber für Rückfragen Ihre Telefonnummer an!
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