Angela Ehrmann
Telefon: (030) 5019-3714
Fax: (030) 5019-483714
Mail: Angela.Ehrmann@
HTW-Berlin.de

Verwaltungsgebäude, Raum 234
Treskowallee 8
10318 Berlin

Der Zentrale Wahlvorstand 

-
Die Aufgaben des Zentralen Wahlvorstandes (ZWV)
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) überwacht die Durchführung der Wahlen der HTW Berlin. Er ist insbesondere zuständig für
  • die Entscheidung von Widersprüchen gegen das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis
  • die Ablehnung von Wahlvorschlägen, sofern die Geschäftsstelle des ZWV den Widersprüchen nicht abhelfen kann
  • die Gültigkeit der durchgeführten Wahl
Dabei kann er sich zur Unterstützung der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes bedienen.

Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung sind in den Kollegialorganen (Akademischer Senat und Fachbereichsräte) alle Mitgliedergruppen von Hochschulangehörigen vertreten. Im Studierendenparlament (StuPa) sind nur Studierende vertreten, während dem Kuratorium auch externe Mitglieder angehören.

Der ZWV schreibt die Wahlen zu den genannten und zu weiteren Gremien durch Wahlbekanntmachungen per Aushang an allen Standorten und per Internet aus.

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr, indem Sie Ihre Stimme abgeben und/oder selbst kandidieren.

Die Wahlordnung der HTW (vormals FHTW) wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 03/04 veröffentlicht:
Wahlordnung der FHTW [PDF, 64 KB]

Die Regelungen für die Wahlen der haupt- und nebenberuflichen Frauenbeauftragten der HTW und ihrer Stellvertreterinnen finden sich in den §§ 25 und 26 der HTW-Satzung (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 29/09, [60 KB]).



Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle:
-

Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes

 Zurück