Aufgaben des Kuratoriums
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Die Aufgaben des Kuratoriums sind in der Satzung der Hochschule geregelt. Es sind dies vorbehaltlich der Zuständigkeit der anderen Hochschulorgane:
Weitere Informationen können Sie der Satzung entnehmen.
Satzung der HTW [PDF, 62 KB]
Zurück- Die Vorgabe der strategischen Leitlinien und Entwicklungspläne im Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Akademischen Senats,
- der Erlass des Strukturplans,
- die Beschlussfassung über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen,
- die Zustimmung zu der vom Akademischen Senat beschlossenen Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Studiengängen,
- der Erlass von Gebührensatzungen und Entgeltordnungen,
- die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan,
- der Erlass verbindlicher Leitlinien zur Wirtschaftsführung und Finanzplanung,
- der Erlass von Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen,
- die Vorschläge für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen sowie die Einleitung des Verfahrens zu deren Abberufung,
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Hochschulleitung und die Erteilung der Entlastung nach Vorlage der vom Rechnungshof von Berlin geprüften Rechnungslegung,
- die Entgegennahme des Berichts der hauptberuflichen Frauenbeauftragten,
- die Entgegennahme der Evaluationsberichte
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