Aufgaben des Kuratoriums 

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Die Aufgaben des Kuratoriums sind in der Satzung der Hochschule geregelt. Es sind dies vorbehaltlich der Zuständigkeit der anderen Hochschulorgane:
  • Die Vorgabe der strategischen Leitlinien und Entwicklungspläne im Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Akademischen Senats,
  • der Erlass des Strukturplans,
  • die Beschlussfassung über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen,
  • die Zustimmung zu der vom Akademischen Senat beschlossenen Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • der Erlass von Gebührensatzungen und Entgeltordnungen,
  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan,
  • der Erlass verbindlicher Leitlinien zur Wirtschaftsführung und Finanzplanung,
  • der Erlass von Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen,
  • die Vorschläge für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen sowie die Einleitung des Verfahrens zu deren Abberufung,
  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Hochschulleitung und die Erteilung der Entlastung nach Vorlage der vom Rechnungshof von Berlin geprüften Rechnungslegung,
  • die Entgegennahme des Berichts der hauptberuflichen Frauenbeauftragten,
  • die Entgegennahme der Evaluationsberichte

Weitere Informationen können Sie der Satzung entnehmen.
Satzung der HTW [PDF, 62 KB]
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