Geschäftsordnung
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Geschäftsordnung des Akademischen Senats der HTW Berlin
Der Akademische Senat der HTW (bis April 2009 FHTW) hat sich auf der Grundlage der Satzung der Hochschule in der vom 1. Oktober 2002 an geltenden Fassung eine Geschäftsordnung gegeben, die auch für den Akademischen Senat in seiner erweiterten Zusammensetzung gilt. Die Geschäftsordnung trat am 5. April 2004 in Kraft.
Neufassung der Geschäftsordung des AS vom 12.04.2010
Neufassung der Geschäftsordung des AS vom 12.04.2010
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Die Geschäftsordnung regelt folgende Punkte im Detail:
Zurück- § 1 Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den Sitzungen
- § 2 Vorsitz
- § 3 Sitzungen
- § 4 Öffentlichkeit
- § 5 Rechte und Pflichten der AS-Mitglieder
- § 6 Der Schriftführer oder die Schriftführerin
- § 7 Form und Frist der Einberufung
- § 8 Tagesordnung
- § 9 Bemerkung zur Geschäftsordnung
- § 10 Persönliche Bemerkungen
- § 11 Abgabe von Erklärungen zum Protokoll
- § 12 Sach- und Ordnungsbefugnis
- § 13 Beschlussfähigkeit
- § 14 Beratung
- § 15 Beschlussfassung
- § 16 Form der Abstimmung
- § 17 Protokoll
- § 18 Sachverständige
- § 19 Kommissionen
- § 20 Vertretung
- § 21 Vorbereitung der Wahlen von Mitgliedern der Hochschulleitung der FHTW
- § 22 Vorbereitung der Wahlverfahren bei Wahlen der Hochschulleitung/Verfahren bei deren Abberufung
- § 23 Verfahren bei Erlass von Vorschriften
- § 24 Schluss- und Übergangsbestimmungen
