Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) 

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Aufgaben

Die FNK ist insbesondere zuständig für die Beratung des Akademischen Senats zur:
  • Erarbeitung von Vorschlägen zu Grundsätzen und Verfahrensregelungen zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses;
  • Koordinierung und Vorauswahl von Anträgen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungs (F&E)-Programmen der Hochschule, des Landes, Bundes u. a.;
  • Vorbereitung von Empfehlungen und Beschlüssen zu Schwerpunkten und Maßnahmen von interdisziplinären und fach- und hochschulübergreifenden Kooperationen in Forschung und Entwicklung und Wissenstransfer, Existenzgründungsvorhaben, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung an der Hochschule, Förderung des Aufbaus und der Entwicklung von Kompetenzzentren;
  • Erarbeitung von Konzepten für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Graduiertenförderung, Promotionsförderung, Einrichtung von Graduiertenkollegs;
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Durchsetzung von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit in Forschung und Entwicklung und Weiterbildung;
  • Veröffentlichung der Forschungsleistungen der HTW Berlin in Form von konzeptioneller Entwicklung neuer Veröffentlichungsmedien;
  • Diskussion und Verständigung über hochschulweite Standards zum Stellenwert von Forschung an der HTW Berlin;
  • Vorschläge zur Ernennung von An-Instituten;
Verfahrensregelungen für die Gewährung von Ermäßigungen der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Forschung und Entwicklung etc. sind dem Rundschreiben 02/11, einsehbar nur über das INTRANET der HTW, zu entnehmen.
Die FNK fungiert zudem als Untersuchungskommission für die förmliche Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Einzelheiten zu den damit verbundenen Aufgaben sind in den von der Hochschule im Jahr 2002 verabschiedeten Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten [PDF, 17 KB] festgeschrieben.
Daneben wird die FNK tätig bei der Begutachtung und Bewertung von Anträgen für die Gewährung von Sach- oder Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.
Anträge, Anfragen etc. an die FNK nimmt das Sekretariat des Vizepräsidenten für Forschung entgegen. Die Anträge sind entsprechend dem Rundschreiben 07/08, einsehbar nur über das INTRANET der HTW,"Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben" zu erstellen.
Beachten Sie hierbei bitte, dass Druckkostenzuschüsse nicht förderungsfähig sind.

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Zusammensetzung

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit ein Jahr beträgt. Aktuell: Vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 bzw. 31. März 2014.
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MitgliedergruppeMitgliedStellvertretung
Vorsitzende
Prof. Dr.-Ing. Anja Drews
Prof. Dr. Bert Stegemann
FB 1
Prof. Dr.-Ing. Birgit Müller
FB 1
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Bert Stegemann
Prof. Dr.-Ing. Anja Drews
FB 2
Prof. Dr. Volker Wohlgemuth
FB 2
Professoren/InnenProf. Dr. Michael Jaensch
FB 3
Prof. Dr. Jochen Prümper
FB 3
Professoren/InnenNN
FB 4
NN
FB 4
Professoren/InnenProf. Dr. Kay Kohlmeyer
FB 5
Prof. Dr. Christian Stadelmann
FB 5
Akademische MitarbeiterInnenRobert Gerlach
ZEFS
NN
Akademische MitarbeiterInnenDr. Regina Franken-Wendelstorf
FB 4
NN
Sonstige MitarbeiterInnenCarmen Heister
KIB
NN
Sonstige MitarbeiterInnenDirk Schöttke
FB 1
NN
StudierendeMarcus Kather
FB 3
NN
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Sitzungstermine, Rundbriefe und Fristen für Antragstellung

Die Kommission für Forschung und Entwicklung sowie wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) tagt im Semester in der Regel jeden dritten Mittwoch eines Monats.

Sitzungstermine SS 2012: Sondersitzung 04.04.2012
18.04.12, 16.05.12, 20.06.12, 11.07.12 (Abweichung von der Regel wg. Schulferien)

FNK-Rundbrief Juli 2011

Auf der Sitzung der FNK am 16.06.2010 wurde der Beschluss 10.2010 gefasst:
Künftig werden Sachmittelanträge nur noch an vier Terminen eines Jahres behandelt:
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Antragsfrist:

Behandlung auf FNK-Sitzung im:
31.03.April
30.06.Juli
30.09.Oktober
30.11.Dezember
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