Aufgaben des Akademischen Senats 

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Zu den Aufgaben des Akademischen Senats gehören vorbehaltlich der Zuständigkeit der anderen Hochschulorgane:
  1. die Beschlussfassung über die Grundordnung,
  2. der Erlass von Satzungen, soweit nicht andere Organe zuständig sind oder gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist,
  3. die Beschlussfassung über Grundsätze für Lehre, Studium und Prüfungen sowie fachbereichsübergreifende Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen,
  4. die Beschlussfassung über Grundsätze und Verfahrensregelungen zur Förderung der Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  5. die Beschlussfassung über Regelungen zur Benutzung von Hochschuleinrichtungen,
  6. die Erörterung von akademischen Grundsatzangelegenheiten,
  7. der Vorschlag an das Kuratorium zum Erlass des Strukturplans,
  8. die Vorschläge an das Kuratorium zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen sowie der Beschluss über Grundsätze für die Bildung von Instituten der Fachbereiche (wissenschaftliche Einrichtungen),
  9. die Beschlussfassung über die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Studiengängen vorbehaltlich der Zustimmung des Kuratoriums,
  10. die Stellungnahme für das Kuratorium zum Entwurf des Wirtschaftsplanes und die Koordinierung von Vorschlägen zur Finanzplanung,
  11. die Stellungnahme für das Kuratorium zu Rahmenvorgaben für Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen und Zentralen Einrichtungen,
  12. Vorschläge für die Zweckbestimmung von Professuren zur Beschlussfassung durch die Hochschulleitung im Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung,
  13. die Stellungnahme zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche,
  14. die Beschlussfassung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Zulassungsordnung),
  15. die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen sowie die Mitwirkung am Verfahren zu deren Abberufung gem. § 7 Abs. 2 – 5,
  16. die Stellungnahme zum Kandidaten/-innenkreis für das Amt des Kanzlers oder der Kanzlerin und die Mitwirkung am Verfahren zu seiner oder ihrer Abberufung gem. § 7 Abs. 6 – 8,
  17. die Beschlussfassung über die Bestellung von Honorarprofessoren oder Honorarprofessorinnen durch die Hochschulleitung,
  18. die regelmäßige Befassung mit den Lehr- und Forschungsberichten der Hochschulleitung,
  19. die Stellungnahme für das Kuratorium zum Leistungsbericht der Hochschulleitung,
  20. die Beschlussfassung über Richtlinien zur Förderung von Frauen in Forschung, Lehre und Studium sowie zur Förderung des nichtwissenschaftlichen weiblichen Personals (Frauenförderrichtlinien) im Benehmen mit dem Kuratorium,
  21. die Stellungnahme für das Kuratorium zum Bericht der hauptberuflichen Frauenbeauftragten.
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